Deutschland: Unterschiedliche Regeln für E-Scooter NutzerInnen

Die Diskussion um die Mitnahme von behinderten Menschen, die E-Scooter nutzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln hält nach wie vor an und gestaltet sich von Region zu Region höchst unterschiedlich.

Flagge Deutschland
Trine Juel/Flickr

Peter Marx, der an der Empowerment Schulung „Stärker werden und etwas verändern!“ in Erfurt teilgenommen hat, wo das Thema ebenfalls heißt diskutiert wurde, hat die kobinet-nachrichten nun auf eine interessante Entwicklung in Kiel aufmerksam gemacht.
„Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) hat ihr Versprechen einer kurzfristigen Übergangslösung zur Beförderung von E-Scootern in ihren Bussen gehalten. Zentrale Punkte des Maßnahmenpakets: übergangsweise Erstattung von Taxikosten sowie Einrichtung eines Ruf-Bus-Systems durch einen Drittanbieter“, heißt es in einem Beitrag der Kieler Nachrichten zu dem Thema.

Die Hessisch Niedersächsische Allgemeine (HNA) hatte vor kurzem berichtet, dass die Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) nach der anhaltenden öffentlichen Kritik wieder NutzerInnen von E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen befördert.

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