Heinisch-Hosek will Inklusion an Schulen vorantreiben

Neubeschreibung von Sonderschulen soll Inklusives Schulsystem für Menschen mit und ohne Behinderung unterstützen

Parlament
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Das Zusammenspiel Pädagogischer Hochschulen (PH) und Universitäten bei der neuen PädagogInnenausbildung beschäftigte den heutigen Unterrichtsausschuss auch nach seiner Debatte mit dem Qualitätssicherheitsrat (siehe Parlamentskorrespondenz Nr.754). Mehrheitlich verabschiedeten die Abgeordneten eine Regierungsvorlage zum besseren Datenaustausch der mit Lehramtsstudien befassten Institutionen.

Im Mittelpunkt dieser Sammelnovelle stehen allerdings Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Schulwesen. Die Stigma-behaftete Bezeichnung „schwerstbehindert“ soll demnach aus dem Schulrecht gelöscht und durch die Wendung „mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt werden.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek unterstrich, besonders im Zusammenhang mit der Benennung von Sonderschulen werde damit ein weiterer Schritt zur Inklusion von SchülerInnen mit speziellen Bedürfnissen gesetzt, ab Herbst könnten zudem in Modellregionen Inklusive Schulen für SchülerInnen mit und ohne Behinderung ihre Tore öffnen.

Die Grünen geben sich mit der Umbenennung von Sonderschulen aber nicht zufrieden und beantragten deren gänzliche Abschaffung; ihr Ansinnen wurde jedoch dem Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen. Ähnlich verfuhr die Ausschussmehrheit auch mit einigen der übrigen Oppositionsanträgen, oder vertagte sie.

Gutgeheißen wurde von fast allen im Ausschuss hingegen, dass ab 2017 die standardisierte Reifeprüfung auch an Schulen für Berufstätige stattfinden kann. Bis auf den Vertreter des Team Stronach gaben sämtliche MandatarInnen der diesbezüglichen Regierungsvorlage ihre Zustimmung.

Neue Beschreibung von Sonderschulen: Umbenennung oder Paradigmenwechsel?

Eine zeitgemäße Bezeichnung von Schularten sei wichtiger Teil der laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung. Derart argumentierte Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (S) für die Änderung der Schulbezeichnung „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ in „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“.

Eine jahrzehntelange Stigmatisierung ende damit, denn während erstere Beschreibung vor allem von den Eltern der SchülerInnen in Sonderschulen als äußerst diskriminierend gewertet werde, entspreche man mit dem neuen Namen der pädagogischen Weiterentwicklung. Daniela Holzinger (S) hob zudem hervor, „schwerstbehindert“ biete als Pauschalurteil keine Differenzierung zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Namens ihrer Fraktion sprach sich die SPÖ-Abgeordnete allerdings deutlich dafür aus, der integrativen Schule als bildungspolitisches Ziel oberste Priorität einzuräumen. Sonderschulen sollte es dann nicht mehr geben.

Eva-Maria Himmelbauer (V) pflichtete bei, die neue Bezeichnung sei zukunftsgerichtet und beende die Stigmatisierung, die SonderschülerInnen durch die Beschreibung ihrer Schulform anhafte. Ebenso hoch an der Zeit sei die im Gesetzesentwurf verankerte Aktualisierung der Namen von Fremdenverkehrsschulen in die Bezeichnung „Tourismusschulen“.

Holzinger zeigte sich weiters erfreut, dass mit der Novelle durch eine Änderung im Schülerbeihilfengesetz die Anspruchsberechtigung für Schülerbeihilfe bei Eingetragenen Partnerschaften ausgeweitet wird. Zudem zielt die Regierungsvorlage auf die Implementierung eines Datenverbunds von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ab, um die ordnungsgemäße Informationsweitergabe zu Matrikelnummern, Inskriptionen und Studienbeiträgen zu unterstützen, wie Himmelbauer lobte. Die Projektkosten von 86.400 € werden laut Entwurf unter den beteiligten Bildungseinrichtungen aufgeteilt.

Entgegen der positiven Resonanz aus den Koalitionsparteien fand Grünen-Behindertensprecherin Helene Jarmer wenig Lob für den Regierungsvorschlag, wie die Begrifflichkeiten im Schulrecht hinsichtlich Sonderschulen zu ändern sind ((1215/A(E)). Die Formulierung „mit erhöhtem Förderbedarf“ sei keineswegs zeitgemäß, habe doch jeder Mensch Bedarf an Förderung, verdeutlichte sie. Inklusion sei das Wort, das benötigt werde, um gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen einer Strukturänderung die inklusive Schule umzusetzen. Unbenommen der großteils guten Förderung an Sonderschulen seien SchülerInnen dort häufig unterfordert und würden wie auch ihr Lehrkörper innerhalb des Schulsystems nicht gleichwertig behandelt. Jarmers Parteikollege Harald Walser verurteilte die Umbenennung überhaupt als „Pseudoaktivität“.

Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz stieß sich grundsätzlich daran, über die Benennung von Schulformen zu debattieren, ohne sachliche Änderungen herbeizuführen. Begrüßt wird von ihm jedoch die Regelung im Novellenentwurf, wonach für Kinder, die eine allgemeine Schule integrativ besuchen, ein Jahres- und Abschlusszeugnis am Ende der 8. Schulstufe vorgesehen wird.

Auf den Nationalen Aktionsplan 2012-2020 für Menschen mit Behinderung wies Franz-Joseph Huainigg (V) hin und hinterfragte den Umsetzungsstand der geplanten Modellregionen für inklusive Schulformen. Generell brach er eine Lanze dafür, die Gebärdensprache als vollwertige Sprache zu verstehen; das sei die Grundvoraussetzung für einen angemessenen Unterricht von Gehörlosen.

Als „Verfechterin der inklusiven Schule“ positionierte sich Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek klar für eine sukzessive Reduktion der Sonderschulen bis 2020. Eine gute Vorbereitung sei zur richtigen Ressourcensteuerung hier aber notwendig, immerhin sei dem sonderpädagogischen Förderbedarf von SchülerInnen individuell zu begegnen. Bereits diesen September werde daher die Inklusive Schule in drei Modellregionen eingeführt. Im Ausbau begriffen seien folglich die regionalen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, sodass diese als Beratungsstellen zur Inklusion von SchülerInnen mit Behinderung an allen Schulen dienen und die Verwaltung von HeilpädagogInnen, Stürz- und FörderlehrerInnen, AssistentInnen und Betreuungspersonen übernehmen.

Derartige Aspekte des inklusiven Schulsystems verlangen auch die Grünen im Antrag auf Abschaffung der Sonderschulen auf; SPÖ, ÖVP und NEOS möchten das Anliegen deswegen im Unterausschuss genauer erörtern.

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