Jarmer: Lücken beim Behindertengleichstellungsgesetz müssen endlich geschlossen werden

Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von Barrieren fehlt im Gesetz

Helene Jarmer
GRÜNE

Zum heurigen 10 jährigen Jubiläum des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes stellen die Grünen Mängel fest, die es zu beseitigen gilt.

Kommt es beispielsweise in Schlichtungsverfahren bei Diskriminierungen zu keiner Einigung, ist als Rechtsfolge lediglich eine Schadenersatzklage vorgesehen.

„Untersuchungen zeigen, dass der immaterielle Schadensersatz, der nach Klagen nach dem Behindertengleichstellungsrecht erreicht werden kann, sehr gering ist. Noch dazu bleiben die Barrieren meist bestehen. Was fehlt, ist ein klarer Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Gesetz“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Ein bereits im März 2012 veröffentlichter Evaluierungsbericht zum Behindertengleichstellungsrecht beinhaltet neben einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen zwei zentrale Empfehlungen: die Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs bei Diskriminierungen und eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes.

„Eine Erweiterung des derzeit schwerfälligen Verbandsklagerechtes auf weitere Behinderten- und Klagsverbände wäre dringend nötig, um Österreich auf dem Weg zur Barrierefreiheit weiterzubringen. Auch das derzeit große Kostenrisiko bei gerichtlichen Verfahren muss gesenkt werden“, fordert Jarmer.

Ein Behindertengleichstellungsgesetz ist nur so viel Wert, wie seine Rechtsschutzinstrumente die Durchsetzung der Gleichstellungsrechte garantieren können. Ebenso vor 10 Jahren wurde die Behindertenanwaltschaft ins Leben gerufen.

„Der Behindertenanwalt ist eine sinnvolle Einrichtung, er muss allerdings in seinen Kompetenzen gestärkt werden. Ebenso wichtig wären regelmäßige Berichte an den Nationalrat, analog zur Volksanwaltschaft“, sagt Jarmer.

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