Königsberger-Ludwig fordert Reform des Ausgleichstaxen-Systems

Aktuelle Zahlen zeigen kaum Verbesserung bei Einstellung von Menschen mit Behinderungen

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Das aktuelle System der Ausgleichstaxe erzielt nicht die gewünschten Effekte. Es muss dringend reformiert werden“, erklärt die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen Ulrike Königsberger-Ludwig angesichts der aktuellen Zahlen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht für das Jahr 2015.

„Die Einstellungsquoten haben sich im letzten Jahr kaum verbessert“, kritisiert die SPÖ-Abgeordnete. Da die Teilhabe am Arbeitsmarkt aber eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ist, muss die Bereitschaft von Unternehmen, Menschen mit Behinderungen in ihren Betrieben zu beschäftigen, effektiver unterstützt werden.

Königsberger-Ludwig regt daher an, sowohl über eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen wie auch über Anreizsysteme nachzudenken.

„Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes, der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt, gerecht zu werden, müssen wir intensiv an der Neuregelung des Ausgleichstaxen-Systems arbeiten“, fordert die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen.

Zudem weist die Abgeordnete darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen in vielen Betrieben gut einsetzbar sind und äußerst leistungswillig und –fähig sind.

Wie problemlos es gelingen kann, die Einstellungspflicht zu erfüllen, zeigen seit Jahren Bund und Arbeiterkammer vor. „Dort wird die Einstellungspflicht seit vielen Jahren übererfüllt. Die Wirtschaftskammer dagegen ist bei der Einstellungspflicht säumig“, kritisiert Königsberger-Ludwig.

Das ist für die SPÖ-Abgeordnete „besonders bitter“, weil die Wirtschaftskammer eine Vorbildfunktion hat. „Wenn die Vertretung der Wirtschaft ihre Einstellungspflicht nicht erfüllt, werden auch die Betriebe sich nicht dazu verpflichtet fühlen.“

Die Ausgleichstaxe wird jährlich vom Sozialministerium vorgeschrieben. Unternehmen mit 25 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben.

Die eingezahlten Ausgleichstaxen speisen den Ausgleichstaxfonds. Aus diesem Fonds werden ausschließlich Aufwendungen zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung getätigt.

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Ein Kommentar

  • der artikel ist ein witz. keine einzige konkrete zahl bei den einstellungserfordernisen wird genannt, doch genau darum ginge es. sind wir behinderte menschen zu dumm, zahlen in ihrer bedeutung zu verstehen? oder hängt die zahlenscheu damit zusammen, daß das zuständige ministerium seit vielen jahren von der spö besetzt wird? frau abgeordnete, lassen sie uns doch an Ihrer zahlenweisheit teilhaben!