StVO-Novelle: Halteverbotstafeln dürfen auf der Fahrbahn stehen

Temporäre Halteverbote müssen nicht mehr zwingend am Gehsteig aufgestellt werden.

Lupe vergrößert Paragraphenzeichen
BilderBox.com

In einer kleinen Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde nun beschlossen, dass temporäre Halteverbote (zum Beispiel auf Grund einer Baustelle) nicht mehr wie bisher auf dem Gehsteig aufgestellt werden müssen.

Im zugehörigen Gesetzestext heißt es, diese Schilder dürfen dann auf die Fahrbahn beziehungsweise die Parkspur gestellt werden, wenn „die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs“ dadurch nicht gefährdet wird. Diese Änderung soll das Passieren auf Gehsteigen erleichtern.

Bisher stellten die temporären Halteverbote besonders für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, aber auch für Eltern mit Kinderwägen oder Menschen mit Einkaufswägen, ein Hindernis dar, denn der Gehsteig wurde durch die aufgestellten Schilder stark verschmälert. Nicht zuletzt bedeuteten diese Schilder ein großes Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen. 

Auf die Straße auszuweichen und dort vorbeizufahren ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oft nicht möglich, da die Gehsteige meist nur an Straßenecken oder vor Ein- und Ausfahrten abgeflacht sind. Wenn nun in Zukunft immer mehr Schilder von den Gehsteigen verschwinden, erleichtert dies das schnelle und selbständige Fortkommen im Alltag vieler Menschen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

2 Kommentare

  • Coole Info, aber ob das dann auch in der Realität Anwendung findet?

  • Dafür stehen sie jetzt gleich vor der Blindenampel.