Am Weg zu einer weltweiten Anerkennung der Rechtsfähigkeit?

Ein Blick über den Tellerrand

Globus
Globus von sommerhitz / CC BY 2.0

Das erst unlängst beschlossene Erwachsenenschutzgesetz, welches nächstes Jahr in Kraft treten wird, wurde in Österreich viel diskutiert. Themen wie Kosten und Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention mussten abgeklärt werden.

Ein Blick auf die neuesten Entwicklungen in anderen Ländern zeigt, dass wir dabei Teil einer internationalen Bewegung sind, die versucht, das Menschenrecht auf Rechtsfähigkeit umzusetzen. Schnell wird dabei auch klar, dass es dabei (noch) keine allgemein angewandte Herangehensweise gibt.

Das Erwachsenenschutzgesetz kann als gutes Beispiel präsentiert werden. Allerdings haben auch einige andere Länder interessante Ansätze, die durchaus auch in Österreich noch diskutiert werden können.

So sieht beispielsweise das irische Gesetz zur Rechtsfähigkeit vor, dass Testungen zur möglichen Bestellung eines – nach österreichischer Terminologie – Erwachsenenvertreters nicht an das Erfordernis einer Behinderung anknüpfen.

Diese Überprüfung habe „behinderungsneutral“ zu erfolgen. Diskutiert wird unter Experten, ob die Anwendung des neutralen Gesetzes nun auch ebenso neutral erfolgen könne und werde. In diesem Zusammenhang wird es interessant sein, erste Entscheidungen, die auf diesem Gesetz basieren, zu verfolgen.

Auch in Südamerika hat sich in den letzten Jahren viel bewegt, wie an zwei Beispielen kurz gezeigt werden soll. Costa Rica hat im Vorjahr das „Gesetz zur Förderung der persönlichen Autonomie von Menschen mit Behinderung“ beschlossen.

Es wurde schon 2009 vorgeschlagen und unter starker Einbeziehung der Zivilgesellschaft verfasst. Das Gesetz ist eigenständig und kein Teilbereich des Zivilgesetzbuches, wie in Österreich oder beim Reformvorschlag in Peru.

Bemerkenswert ist, dass das Gesetz in Costa Rica zu einer kompletten Abschaffung von Formen ersetzter Entscheidungsfindung führte. Es gibt nur mehr eine Stufe, den „guarantor“, einen Unterstützer für die betroffene Person.

In Kolumbien wiederum gibt es derzeit einen Gesetzesentwurf zur „ Einführung eines Regimes zur Ausübung der Rechtsfähigkeit von Erwachsenen mit Behinderung“, ebenfalls ein eigenständiges Gesetz.

Dieses ist der österreichischen Regelung insofern ähnlicher, als es Stufen von Unterstützung, wie Vorsorgevollmacht oder Unterstützungsvereinbarungen und in Ausnahmefällen die Bestellung eines Unterstützers durch das Gericht, vorsieht.

Dabei betont der Entwurf die Einhaltung der Vorgaben der Konvention. Das Gericht hat also sicherzustellen, dass Wille und Präferenzen der betroffenen Person Anknüpfungspunkt für Entscheidungen bleiben.

Diese Länder sollen nur beispielhaft die Bandbreite und die allgemeine Anerkennung der Notwendigkeit einer Reform darstellen. Auch viele andere Länder beschäftigen sich derzeit mit diesen Fragen. So arbeitet zum Beispiel auch People First Scotland an einem Gesetzesvorschlag; ebenso Peru. Österreich kann dabei nicht nur noch weitere Ideen für zukünftige Reformen finden, sondern auch als gutes Beispiel dienen.

Für weitere aktuelle Informationen zu internationalen Aspekten der Fragen der Rechtsfähigkeit siehe zum Beispiel https://www.youtube.com/watch?v=UVKECZN_oes

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