Absolute Barrierefreiheit bei Zugfahrten der ÖBB noch Wunschdenken

Als eine Wienerin per Nightjet mit ihrer Freundin nach Amsterdam reisen wollte, um ein paar Tage entspannt Urlaub zu machen, musste sie leider feststellen, dass eine Mitreise nicht möglich war. Sie wurde wieder nachhause geschickt. Ein Kommentar.

Foto eines Nightjet am Bahnsteig. Es sind außerdem reisende Menschen abgebildet.
ÖBB

Der Nightjet, für den die Rollstuhlfahrerin eine Hin- und Rückfahrt gebucht hatte, gilt als barrierefrei, da er über ein Rollstuhlabteil mit zwei Liegeplätzen verfügt. Zum Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl wird eine Hebebühne für die Überwindung der hohen Stufen benötigt.

Die Buchung erfolgte über die ÖBB-Hotline. Die Reise startete am Hauptbahnhof, wo die Freundinnen feststellen mussten, dass der einfahrende Zug gar kein rollstuhlgerechtes Abteil besaß.

Das Ausweichen in ein Standard-Abteil war nicht möglich, da die Gänge und Türen so schmal sind, dass man mit Rollstuhl gar nicht durchkommt. Die zwölfstündige Fahrtzeit hätte sie somit unter widrigen Bedingungen über sich ergehen lassen müssen, denn sie hätte nicht einmal die Toilette benutzen können.

Falsche Informationen am Bahnsteig

Die ÖBB-Mitarbeiter:innen am Bahnstieg sorgten leider für weitere Verwirrungen, denn sie meinten, der Zug nach Amsterdam sei nie mit einem Rollstuhlabteil ausgerüstet gewesen. Das stellte sich aber als eine Fehlinformation heraus. Eine Weiterleitung der Information über das fehlende Abteil hat ebenso wenig funktioniert.

Passagiere haben Fahrgastrechte

Auf die Nachfrage des ORF erklärten die ÖBB, dass bei der Hotline offenbar ein Tippfehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse passiert sei und die Kundin deswegen keine Benachrichtigung bekommen hätte.

Man entschuldige sich vielmals bei der Wienerin. Wie in den EU-Fahrgastrechten vorgesehen, erstatteten ihr die ÖBB zusätzlich zu dem 60-Euro-Entschädigungsgutschein, die Hotel- und Ticketkosten zurück.

„Solche Geschichten haben wir leider schon öfter gehört“, erzählt BIZEPS Mitarbeiter Markus Ladstätter, der selbst einen Elektrorollstuhl nutzt im Gespräch mit dem ORF.

Nicht nur kommunikative, sondern auch bauliche Hürden

Das Reisen mit Behinderung ist aufgrund von baulichen Barrieren wie nicht barrierefreien Fahrzeugen, mangelhafter Services und baulichen Hürden in den Bahnhöfen immer noch beschwerlich. Das Angebot für Menschen mit Behinderungen hat sich zwar verbessert, aber ein zufriedenstellendes Maß an Barrierefreiheit ist immer noch nicht gewährleistet.

Das Ziel: dieselben Voraussetzungen für alle Reisenden

Menschen im Rollstuhl sollen auch ohne fremde Hilfe von A nach B fahren können, so Ladstätter: „Behinderte Menschen müssen die Dienstleistungen der ÖBB so nutzen können wie nicht behinderte Menschen auch“.

Wenn das mal nicht möglich ist, sollten die ÖBB zumindest rechtzeitig darüber informieren, denn bei Flugreisen würden Passagiere von den Fluggesellschaften ja auch informiert werden, wenn ein Flug gestrichen werde, so Ladstätter.

Die Devise ist: Eigene Rechte einfordern und Organisationen unterstützen

Solange selbstständiges Reisen für behinderte Menschen keine Selbstverständlichkeit ist, müssen diese weiter ihre Rechte einfordern, meint Ladstätter. Behindertenorganisationen und Konsumentenschutzeinrichtungen bieten Hilfestellungen für Betroffene.

Man sollte also nie aufhören, für die eigenen Recht zu kämpfen, denn die Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen.  

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