Cartoon Richter spricht Recht

Absurde Gesetzesauslegung führte zur Ablehnung von Pflegegeld

AKOÖ setzte Anspruch vor Gericht durch

Nach einer schweren Operation folgten Komplikationen, die für Herrn B. aus Oberösterreich Nachoperationen und monatelange Pflege notwendig machten. Dennoch wurde sein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt. Die Begründung dafür lautete: zu späte Antragsstellung. Die AK ging für den Betroffenen bis zum Obersten Gerichtshof und bekam letztlich Recht.

Herr B. verstand die Welt nicht mehr: Während der Zeit seiner Pflegebedürftigkeit stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Pflegegeld. Dieser wurde aber mit folgender Begründung abgelehnt: Herr B. sei zwar, wie im Gesetz gefordert, sechs Monate lang pflegebedürftig gewesen, er habe aber den Antrag erst zwei Monate nach Beginn der Pflege gestellt. Dadurch dauerte die Pflege ab Antragstellung nur vier Monate. Das reiche nicht aus. Eine Auslegung des Gesetzestextes, die absurd erscheint.

Herr B. wandte sich an die AK Oberösterreich um Hilfe, die Klage einbrachte und letztlich beim Obersten Gerichtshof Recht bekam. Herr B. erhielt das Pflegegeld ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zugesprochen.

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