Achte Sitzung des Menschenrechtsbeirates

Am 4. April 2013 fand die achte Sitzung des Menschenrechtsbeirates in der Volksanwaltschaft statt.

Sitzung des Menschenrechtsbeirates
Volksanwaltschaft

Unter dem Vorsitz von Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien und der Zivilgesellschaft und besprachen die Arbeitsfortschritte des Nationalen Präventionsmechanismus.

Der Menschenrechtsbeirat, das beratende Gremium der Volksanwaltschaft, hat bisher acht Sitzungen mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Im Mittelpunkt der Sitzungen steht die fortlaufende Umsetzung des UN-Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention (OPCAT).

Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft bei der Festlegung von Prüfschwerpunkten für die präventive Kontrolle von Einrichtungen, in denen Personen die Freiheit entzogen wird oder werden kann. Im Zuge der Sitzungen berichtet die Volksanwaltschaft außerdem über die Wahrnehmungen der Kommissionen, die sie während ihrer Kontrollbesuche machen.

Der Menschenrechtsbeirat trägt durch seine Beratungstätigkeit dazu bei, dass die Volksanwaltschaft bei Missstandsfeststellungen aufgrund der Prüfberichte ihrer Kommissionen Empfehlungen formulieren und von ihren Handlungsmöglichkeiten entsprechend Gebrauch machen kann. Der Menschenrechtsbeirat besteht aus der von der Volksanwaltschaft bestellten Vorsitzenden Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker und ihrer Stellvertreterin Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer sowie 32 weiteren Mitgliedern und Ersatzmitgliedern von Ministerien und Nichtregierungsorganisationen. Auch die Bundesländer sind im Menschenrechtsbeirat vertreten.

Die Nichtregierungsorganisationen waren bei der Auswahl der Mitglieder aktiv beteiligt. Als Dialogforum für Vertreterinnen und Vertreter von Menschrechtsorganisationen und einschlägigen Ministerien hat der Menschrechtsbeirat das Potential, internationale Menschenrechtsstandards in nationale Prüfstandards zu übersetzen. Die Expertinnen und Experten des Menschenrechtsbeirates liefern wichtige Anregungen für die Arbeit als Nationaler Präventionsmechanismus.

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