16. Woche 2026 – Ungewöhnliches Wegweiserschild zu öffentlichen Toiletten
Dieser Wegweiser zu öffentlichen Toiletten wurde in Malta gesichtet. Vielen Dank unserer Leserin Elisabeth Chlebecek für dieses Foto!
Anliegen der österreichischen Behindertenorganisationen zum Teil ignoriert
Die Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde vor kurzem im Nationalrat beschlossen.
Trotz einiger zentraler Verbesserungen wurden viele Anregungen des Komitees für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS) sowie der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation leider nicht beachtet.
Ein zentrales Anliegen des KMS war die Festlegung einer angemessenen Mindesthöhe von Verkehrszeichen. Bereits seit 15 Jahren wurde eine derartige Bestimmung wiederholt und bisher ohne Erfolg gefordert, nun hält sie endlich Einzug in die österreichische Straßenverkehrsordnung, weshalb der § 48 Abs. 5 ganz besonders positiv zu erwähnen ist.
Dieser regelt in Zukunft die Mindestanbringungshöhe von Verkehrszeichen in einer Art und Weise, dass diese für Menschen mit Behinderungen keine Bedrohung mehr darstellen.
Nicht nur ein Wermutstropfen sondern sogar eine Verschlechterung zum ursprünglichen Entwurf der Novelle ist jedoch, dass die Mindesthöhe der Verkehrszeichen erst bei einer Neuanbringung eingehalten werden muss – und nicht wie zuvor geplant auch alte Schilder innerhalb von 10 Jahren in der korrekten Höhe angebracht werden müssen.
Wesentliche Verbesserungen bringt auch ein Halte- und Parkverbot in jenen Bereichen, wo dies die Barrierefreiheit stören würde. Die Änderung der Novelle besteht darin, dass das Verbot nicht nur wie derzeit bei Rampen, sondern beispielsweise auch im Bereich von taktilen Bodeninformationen gilt. Diese in § 24 Abs. 1 lit. l festgehaltene Änderung ist ebenfalls sehr zu begrüßen.
„Das sind zwar durchwegs erfreuliche Punkte, festgehalten werden muss allerdings, dass viele unserer Forderungen nicht in die Novelle integriert wurden,“ so Dr. Markus Wolf, Vorsitzender des KMS. Neben Anregungen zur politisch korrekten Bezeichnung von betroffenen Personen ist das eine ganze Reihe an Forderungen. Dazu zählen insbesondere
Es bleibt zu hoffen, dass auch diese Maßnahmen bei der nächsten Novellierung Beachtung finden und dass der positive Konsultationsprozess weitergeführt werden kann.
Das KMS ist eine österreichweite organisationsübergreifende Arbeitsgemeinschaft der Vereine Blickkontakt -Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (Vorsitz 2015), Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und Österreichische Blindenwohlfahrt.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Wegweiser zu öffentlichen Toiletten wurde in Malta gesichtet. Vielen Dank unserer Leserin Elisabeth Chlebecek für dieses Foto!