"Herbeiführung des Todes kann niemals Bestandteil ärztlichen Handelns sein" - Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung gefordert
Der Vorstand der Ärztekammer für Wien hat sich gestern, Dienstag, Abend, einstimmig gegen die Einführung einer aktiven Sterbehilfe in Österreich ausgesprochen und gleichzeitig den Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung gefordert.
Aktive Sterbehilfe als gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln aufgrund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person könne niemals Bestandteil ärztlichen Handelns sein, betonte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres in der Begründung des Beschlusses.
Vielmehr sei es Aufgabe eines jeden Arztes, statt Hilfestellung zum Sterben todkranke Menschen während ihrer letzten Lebensphase palliativmedizinisch zu begleiten.
Das beinhalte eine ganzheitliche Behandlung einschließlich der Beherrschung von Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme. Szekeres: „Die solcherart erfolgende Sterbebegleitung wird damit auch zu einer – letzten – Lebensbegleitung.“