Ärztekammer strikt gegen aktive Sterbehilfe

Ärzteparlament spricht von vorsätzlicher Tötung, Isolation sterbender Menschen beheben, Tod als wesentlichen Teil des Lebens akzeptieren - umfassende und fürsorgliche Sterbebegleitung gefordert

Sterbehilfe
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Das Freitag in Salzburg tagende Ärzteparlament (Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer) befasste sich eingehend mit aktuellen medizinethischen Fragen. In einer vom Ärzteparlament einstimmig beschlossenen Resolution zur aktiven Sterbehilfe, wie sie in Holland jüngst gesetzlich freigegeben wurde, wird die Tötung auf Verlangen strikt abgelehnt. Das Ärzteparlament spricht in diesem Zusammenhang vom vorsätzlichen Töten eines Menschen. Das widerspreche dem zeitlosen ärztlichen Auftrag, Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern. Sehr wohl sieht das Ärzteparlament es als Aufgabe, Sterbende in ärztliche Fürsorge zu begleiten, keinesfalls jedoch Tötungsbegehren zu vollstrecken.

Die Vollversammlung der ÖÄK weist auch in ihrer Resolution auf gravierende Mängel, etwa durch die soziale Isolation todkranker Menschen, hin. Auch Angehörige seien wiederholt mit der Betreuung überfordert.

Eine Verbesserung und Verbreiterung der Palliativmedizin im Spital oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen erfordere, so heißt es in der Resolution, „medizinisches, psychisches und soziales Engagement“. Das Ärzteparlament weist auch auf eine klare Differenzierung der Begriffe „Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase“, „Verzicht auf lebensverlängernde – technische und medikamentöse – Maßnahmen zur Ermöglichung eines natürlichen Todes“ und „aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung eines Patienten durch einen Arzt“ hin.

Die von der Vollversammlung der ÖÄK Freitag in Salzburg beschlossene Resolution zur aktiven Sterbehilfe nach holländischem Muster im Wortlaut:

Hinter diesem Begriff versteckt sich das vorsätzlicheTöten eines Menschen, was im existentiellen Gegensatz zum zeitlosen ärztlichen Auftrag steht. Ärzte haben das Leben zu schützen, Kranke zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern. Darüber hinaus obliegt es ihnen, Sterbende in ärztlicher Fürsorge zu begleiten. Keinesfalls jedoch ist es ihre Aufgabe, Tötungsbegehren zu vollstrecken. Patienten müssen immer darauf vertrauen können, dass Ärzte konsequent für das Leben eintreten und diesen Grundsatz weder aus politischen, wirtschaftlichen noch sonstigen Gründen durchbrechen.

Die Österreichische Ärztekammer weist darauf hin, dass die aktuelle Diskussion über die Tötung auf Verlangen Missstände in unserer Gesellschaft aufzeigt. Gravierende Mängel gibt es nach Ansicht der Österreichischen Ärztekammer etwa durch die soziale Isolation von todkranken Menschen, welche oftmals die eigentliche Ursache für den Todeswunsch eines Patienten darstellt. Auch Angehörige schwer kranker Patienten sind wiederholt mit der Betreuung überfordert.

Die Österreichische Ärztekammer tritt daher für eine Kultur des humanen Sterbens ohne Schmerz und Angst ein. Die gesellschaftliche und politische Akzeptanz des Sterbeprozesses als wesentlicher Teil des Lebens ist Voraussetzung für eine umfassende Sterbebegleitung. Die Verbesserung der Verbreiterung und Anwendung von Palliativmedizin im Spital oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen umfasst medizinisches, psychisches und soziales Engagement. Sie ist die zentrale Forderung der Österreichischen Ärztekammer an Gesellschaft und Politik. Besonders wichtig ist der Österreichischen Ärztekammer auch eine klare Unterscheidung zwischen den Begriffen „Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase“, „Verzicht auf lebensverlängernde, technische und medikamentöse Maßnahmen zur Ermöglichung eines natürlichen Todes“ und „aktive Euthanasie als vorsätzliche Tötung eines Patienten durch einen Arzt“.“

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