AK: Defizite bei Behindertengleichstellung

Als besonders positiv ist die Einführung eines Mediationsverfahrens als Instrument der Konflitklösung zu werten.

Der vorliegende Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes ist als ein positiver Schritt für die rund 800.000 Menschen mit Behinderung in Österreich zu bewerten, so die AK Wien.

Als besonders positiv ist die Einführung eines Mediationsverfahrens als Instrument der Konflitklösung zu werten. Dennoch gibt es einige Defizite, etwa bei den Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.

Die AK fordert unter anderem eine erzwingbare Betriebsvereinbarung zur besseren Integration behinderter Menschen, die Einsetzung eines Behindertenbeauftragten und die Anerkennung der Gebärdensprache.

Ein Manko des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass die erforderliche Anerkennung der Gebärdensprache fehlt. Es ist sachlich nicht begründbar, warum von der gesetzlichen Anerkennung – so wie es noch im Vorentwurf geplant war – jetzt abgegangen wird. Die AK fordert weiters:

  • die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Abschluss einer vom Betriebsrat notfalls über die Schlichtungsstelle durchsetzbaren Betriebsvereinbarung als Instrument zur Integration von behinderten Menschen in die Arbeitswelt.
  • die Einsetzung eines Behindertenbeauftragten zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes.
  • dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes Berücksichtigung findet.
  • Weiters wird seitens der AK die ausdrückliche Einbeziehung des gesamten schulischen und universitären Bildungsbereiches in die Anwendbarkeit des Gleichstellungsgesetzes gefordert.
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