AK: Jahr der Menschen mit Behinderung war Jahr der Versäumnisse

"Trotz der vielen Regierungs-Ankündigungen war das Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 von vielen Versäumnissen geprägt", kritisiert Christoph Klein, Leiter des Bereichs Soziales in der AK Wien.

EU-Jahr von Menschen mit Behinderungen
Europäische Union

Die Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU gegen die Benachteiligung behinderter Menschen am Arbeitsplatz hätte bereits umgesetzt werden müssen, die Besteuerung der Unfallrenten blieb für das Jahr 2003 aufrecht und bei der integrativen Berufsausbildung haben Lehrlinge mit Behinderung kein Recht auf den Besuch einer Berufsschule.

Noch immer finden viel zu wenige Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz – im Jahresdurchschnitt 2002 waren mehr als 30.000 Menschen mit Behinderung arbeitslos.

„Würden die Pflichtstellen lückenlos besetzt, könnte die Arbeitslosenrate von Menschen mit Behinderung nahezu auf Null gesenkt werden“, sagt Klein.

Die AK fordert neben der rückwirkenden Beseitigung der Unfallrentensteuer die Einrichtung einer Servicestelle, die Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung bei der Suche nach der richtigen Förderungsmaßnahme unterstützt. Außerdem muss bei der integrativen Berufsausbildung auch für Behinderte der Besuch einer Berufsschule möglich sein.

Die geplante Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU hätte die Regierung bereits am 2.12. 2003 gesetzlich umsetzen müssen. Ein solches Gesetz muss Maßnahmen gegen die Benachteiligung behinderter Menschen in der Arbeitswelt behinhalten. „Bisher hat die Regierung aber nicht einmal einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt“, kritisiert Klein.

„Die gemeinsam mit den Sozialpartnern entworfene integrative Berufsausbildung ist prinzipiell zu begrüßen, aber das Fehlen der Möglichkeit, neben der Lehre in Form einer Teilqualifizierung auch die Berufsschule besuchen zu können, ist ein großes Handikap“, sagt Klein.

Die Berufsschule kann nur besucht werden, wenn das zwischen dem Teilqualifizierungs-Lehrling, dem Lehrberechtigten und der Schulbehörde vereinbart wird. „Dass ausgerechnet im Jahr der Menschen mit Behinderung den Betroffenen die notwendige Förderung durch die Berufsschule versagt wird, ist unverständlich“, so Klein.

Die Situation behinderter Menschen am Arbeitsmarkt ist prekär: 2002 waren 31.037 behinderte Menschen arbeitslos. Unternehmen müssen pro 25 ArbeitnehmerInnen einen behinderten Menschen beschäftigen, andernfalls muss eine Ausgleichstaxe von 196 Euro pro Monat entrichtet werden. Von den insgesamt 85.000 zu besetzenden Stellen wurden mehr als 30.000 nicht vergeben.

Es gibt viele Förderungen, die Arbeitgeber motivieren könnten, Menschen mit Behinderung einzustellen. Damit diese auch genützt werden, fordert die AK:

  • Die Einrichtung einer Servicestelle, die Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung bei der Suche nach der richtigen Förderungsmaßnahme unterstützt.

Weiters fordert die AK:

  • Eine wirksame Erhöhung der Ausgleichstaxe
  • Die rückwirkende Beseitigung der Unfallrentenbesteuerung für 2003.
  • Die Umsetzung der Antidiskriminierungs-Richtline
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