Beratung aus AK Konsumentensicht entsprechend
Das Angebot privater Pflegegeldversicherungen ist noch sehr eingeschränkt. Ein AK Test bei den fünf Anbietern zeigt: Die Leistungen sind überaus unterschiedlich, es gibt zwei sehr ungleiche Produktarten. Die geführten Beratungsgespräche waren zufriedenstellend. „Potenzielle private Vorsorgewillige sollten nicht nur die Preise, sondern auch die angebotenen Leistungen prüfen“, rät AK Konsumentenschützer Thomas Eisenmenger. Da die unterschiedlichen Produkte den Vergleich erschweren, ist ein gutes Beratungsgespräch um so wichtiger.
Jeder 25. Österreicher braucht ständig Pflege. Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld. Es gibt sieben Stufen, die Höhe hängt vom Pflegeaufwand ab. Wer privat vorsorgen will, kann auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die AK hat den VKI beauftragt, die derzeit fünf angebotenen Pflegeversicherungen zu prüfen – Generali, Quelle, Wiener Städtische, Uniqa, Oberösterreichische Versicherung. Dabei wurden drei persönliche und zwei telefonische verdeckte Beratungsgespräche geführt.
Generell werden zwei Pflegeversicherungs-Produkte mit unterschiedlichen Leistungen angeboten. Generali, Quelle und Wiener Städtische richten sich bei ihren Angeboten nach der gesetzlichen Pflegestufe. Wird Pflegebedürftigkeit festgestellt, wird gezahlt. Wie viel der Versicherte an Rente im Monat erhält, hängt von der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und dem gewählten Vertrag (Tarif) ab. Hingegen zahlen Uniqa und die Oberösterreichische Versicherung erst, wenn die von ihnen festgelegten Parameter nicht erfüllt sind, z.B. aufstehen, zu Bett gehen, An- und Auskleiden, aufs WC gehen, usw.
Quelle zahlt die Rente ab Pflegestufe fünf, Generali schon ab Stufe eins, die Wiener Städtische je nach gewähltem Tarif ab Pflegestufe eins oder vier. Wenn nach Abschluss des Vertrages der Versicherungsfall (Pflegebedürftigkeit) eintritt, zahlt die Städtische sofort, Generali nur, wenn diese durch einen Unfall hervorgerufen wurden. Ansonsten ist bei allen eine Wartefrist bis zu einem Jahr einzuhalten.
Keine Leistung erhält der Pflegende, wenn er ins Spital muss (Ausnahme: Wiener Städtische) oder bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit (Ausnahme: zeitlich begrenzte Leistungen, bei Generali maximal 60 Tage innerhalb von zwei Jahren und Uniqa maximal 45 Tage pro Jahr). Ausgezahlt wird eine Rente, ein Nachweis – außer bei Uniqua – für die Verwendung ist nicht nötig.
Will der Konsument nur schwere Pflegebedürftigkeit absichern, ist das Produkt von Quelle ausreichend. Aber: je später eingestiegen wird, desto weniger Leistungen gibt es bei Pflegebedürftigkeit. Bei den Tarifen der Generali ist ein früher Einstieg nicht nötig, da die Tarife linear durchgerechnet sind.
„Wer also eine private Pflegeversicherung abschließen will, sollte die Preise vergleichen, aber auch, ab und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden“, sagt Eisenmenger. Eine umfangreiche und kompetente Beratung ist daher wichtig. Alle fünf geführten Beratungsgespräche waren aus Konsumentensicht okay.