6 Jahre UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 26.10.2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft getreten. Heute, 6 Jahre später, stehen Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich noch immer vor vielen Hürden.
Inklusive Bildung, Barrierefreiheit oder Verbesserung der Arbeitssituation sind oft nicht mehr als schöne Schlagwörter. AKNÖ-Präsident Markus Wieser fordert, dass „die UN-Konvention in Zukunft stärker berücksichtigt wird“.
Nach wie vor existieren in Niederösterreich Sonderschulen, in die SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf allzu oft abgeschoben werden. Dabei bedarf es oft nur kleiner Hilfsmittel, wie z.B. eines Übertragungsgerätes. „So zählt z.B. eine heute neunjährige schwerhörige Niederösterreicherin zu den Klassenbesten, hätte aber auf Anraten der Volksschuldirektorin ursprünglich in eine Sonderschule gehen sollen“, erläutert Sozialrechtsexpertin Dr. Ursula Janesch.
Die Arbeitslosenrate von Menschen mit Behinderungen ist eklatant hoch und stieg in Niederösterreich im Vergleich zum Vorjahr um fast 27 Prozent. „Die Verschlechterung des Kündigungsschutzes von begünstigt Behinderten im Jahr 2011 hat offensichtlich nicht zum angestrebten Erfolg geführt und sollte neu überdacht werden. Der Gesetzgeber sollte sich insbesondere mit einem neuen Förderungssystem auseinander setzen“, fordert der AKNÖ-Präsident.
Die AKNÖ begrüßt aber auch positive Entwicklungen. Schwer behinderte Menschen müssen in Österreich in der Regel vom Unterhalt der Eltern bzw. bei deren Tod von der Waisenpension leben. Diese fiel bisher jedoch bei einem Arbeitsversuch weg. Vom Gesetzgeber wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, einen Versuch am ersten Arbeitsmarkt wagen können, ohne im Falle eines Scheiterns die Waisenpension bzw. die Familienbeihilfe zu verlieren. „Damit wurde eine langjährige AKNÖ Forderung erfüllt und schwer behinderten Menschen der Weg in ein eigenständigeres Leben gesichert“, so Wieser.
Die AKNÖ hofft auch auf eine positive Wende in der derzeitigen Pflegegeldreformdebatte. „Eine Anhebung der notwendigen Stunden in den ersten beiden Pflegegeldstufen läuft nämlich der UN-Konvention zuwider“, erklärt Dr. Ursula Janesch. Die Möglichkeit, ein selbstbestimmten Leben zu Hause durch frühzeitige professionelle Pflege zu führen, wird so erschwert.