Unausgesprochene Botschaft dahinter: Es sei besser, wenn Frauen keine behinderten Kinder zur Welt bringen und damit keine Kosten verursachen.

Es ist bestürzend, wie wenig Mut zur Gestaltung die in der ORF-Sendung Im Zentrum vertretenen GegnerInnen der Änderung im Schadenersatzrecht zeigen. Sie geben zu, dass für Menschen mit Behinderung zu wenig getan wird, meinen aber gleichzeitig, Verbesserungen seien angesichts der Budgetlage unmöglich, sagt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich.
Unausgesprochene Botschaft dahinter: Es sei besser, wenn Frauen keine behinderten Kinder zur Welt bringen und damit keine Kosten verursachen.
Finanzierung ist realistisch
Anstatt sich mit aller Kraft und Phantasie für vielfältige Verbesserungen einzusetzen, wird destruktiv gejammert. Lösungen zu finden ist eine Frage des Willens: Was sind uns Menschen mit Behinderung wert?, betont Kronthaler.
Die aktion leben-Generalsekretärin weist darauf hin, dass auch PränatalmedizinerInnen einen Beitrag leisten könnten, um behinderte Kinder zu unterstützen. Schließlich werde mit der Pränataldiagnostik auch viel Geld verdient.
Aktuelle Regelung benachteiligt Eltern mit behinderten Kindern
Es sei eine nationale Schande, Eltern behinderten Kindern einen Spießrutenlauf über Schadenersatzforderungen zuzumuten, anstatt allen Betroffenen fair zu helfen. Bisher gebe es nur drei Eltern, die von der aktuellen Regelung profitieren.
Ärztliche Sorgfaltspflicht weiterhin gewährleistet
Die geplante Änderung im Schadenersatzrecht nimmt einen unheimlichen Druck von Ärztinnen und Ärzten bei der Pränataldiagnostik. Es ist ein Unterschied, ob ärztliches Fehlverhalten oder Unterlassung einen Menschen schädigt oder ob durch eine Fehldiagnose ein Kind zur Welt kommt, unterstreicht Kronthaler. Die vorgesehene gesetzliche Änderung entlässt Ärztinnen und Ärzte nicht aus der Haftung für Fehlverhalten aus denen eine gesundheitliche Schädigung des Kindes resultiert. Sie trägt im Gegenteil dazu bei, dass sie ihren Heilauftrag und ihre Sorge für Mutter und Kind angstfreier wahrnehmen können.
Gerhard Lichtenauer,
10.01.2011, 15:58
Eltern, die wegen der Existenz ihres behinderten Kindes vor Gericht ziehen – also im Sinne von: „Ich möchte Schadenersatz für den gesamten Lebensunterhalt des Kindes, weil ich es ja beseitigen lassen hätte, wenn ich von der möglichen Behinderung gewusst hätte.“ – sind für mich ein klarer Fall einer Gefährdung des Kindeswohls und es ist eindeutig Gefahr im Verzug. Vor solchen „Eltern“ ist das Kind unverzüglich in Sicherheit zu bringen und Pflege- oder Adoptiveltern anzuvertrauen, die es annehmen wollen, wie es ist. Dann stellt sich auch die Frage des Schadenersatzes nicht mehr.