ÖAR fordert: Vorschläge der NGO´s ernst nehmen und umsetzen!
Die vor kurzem von Sozialminister Erwin Buchinger in einer Pressekonferenz präsentierten neuesten Arbeitsmarkt-Zahlen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung frustrieren: Während unter nichtbehinderten Österreicherinnen und Österreichern im erwerbsfähigen Alter die Arbeitslosigkeit um 6,2 % gesunken ist, stieg sie bei behinderten Menschen um 1,8 %; und das trotz der so genannten „Behindertenmilliarde“.
Was sind die Ursachen dafür; welche Gegenmaßnahmen müssten gesetzt werden? Arbeitssuchende mit Behinderung werden seitens der Arbeitgeber mehrheitlich noch immer eher als „defektorientiert“ angesehen denn als qualifizierte Arbeitnehmer betrachtet, für deren Einsatz eben manchmal spezielle Adaptierungen nötig sind. Projekte wie die Internet-Plattform „Arbeit und Behinderung“, die immerhin als Initiative der Sozialpartner ins Leben gerufen wurde, um das Arbeitnehmer-Image behinderter Menschen zu verbessern, scheint hier noch nicht wirklich zu greifen.
Wichtig ist auch die Art der Vermittlung: Wenn das Arbeitsmarktservice und nicht eine „Sonderbehörde“ für die berufliche Förderung und Vermittlung von behinderten Menschen zuständig wäre, dann wäre dies ein weiterer wichtiger Schritt hin zu Normalität und Gleichberechtigung.
Dass die Ausgleichstaxe, mit der sich Firmen von der Einstellungspflicht behinderter Menschen freikaufen können, viel zu niedrig bemessen ist und schon lange auf zumindest ein durchnittliches Lohnniveau angehoben werden sollte, ist eine langjährige Forderung der ÖAR. Gleichzeitig müssten die Fördermaßnahmen für Beschäftigung ausgebaut werden. Auch der Bund selbst erfüllt die Einstellungspflicht nicht in ausreichendem Maß: Mit Stichtag 1. Dezember 2006 waren von 6.000 Pflichtstellen rund 300 Stellen nicht besetzt!
Durchleuchtet werden müsste folgerichtig auch die bisherige Praxis der Gelder aus der so genannten „Behindertenmilliarde“; hier muss gewährleistet sein, dass auch auf dem Projektsektor vorrangig Menschen mit Behinderungen angestellt werden. Die Weiterführung der Behindertenmilliarde als solche sollte allerdings nicht in Frage gestellt werden.
Das von Sozialminister Buchinger angekündigte System der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung wird von der ÖAR als sehr zielführend angesehen. Zu fordern wäre allerdings, dass diese neuen Arbeitskräfte-Überlassungsstellen vorwiegend oder ausschließlich von Betroffenen besetzt werden. Ein derartiges Pilotprojekt kann aber immer nur als einzelner, wichtiger Schritt zur Lösung eines Gesamtproblems gesehen werden.
Unter dem Motto „Arbeit vor Rente“ soll es gelingen, durch rechtzeitige Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (z.B. Umschulung, Weiterbildung) zu erreichen, dass Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verbleiben können. Die aktuelle Situation, dass derartige Maßnahmen erst dann einsetzen, wenn Arbeitsunfähigkeit droht, ist unbefriedigend, weil sie vielfach zu spät kommen, weshalb es angezeigt wäre, gesetzlich Vorsorge zu treffen, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bereits dann anzusetzen, wenn anzunehmen ist, dass beim weiteren Verbleib eines Arbeitsnehmers auf seinem Arbeitsplatz mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist (z.B. Frühwarnsystem durch engere Vernetzung der Krankenversicherung mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation).