Ansicht eines Grabes

Allerheiligen: KFZ – Einfahrtsverbot für alle Friedhöfe

Die Wiener Städtischen Friedhöfe sind am 1. und 2. November 2006 in der Zeit von 7 bis 18 Uhr geöffnet.

Am 1. November 2006 ist die Einfahrt mit Fahrzeugen jeder Art in alle Wiener Städtischen Friedhöfe grundsätzlich nicht gestattet.

Die friedhofseigene Autobusrundlinie (Nummer 11) am Wiener Zentralfriedhof ist am 1. November nicht in Betrieb, da an diesem Tag sehr viele FriedhofsbesucherInnen auf den Wegen unterwegs sein werden.

Für behinderte Personen gilt am Wiener Zentralfriedhof jedoch die Ausnahmeregelung, die am 1. November beim Tor 11 die Einfahrt unter Vorlage eines Behindertenausweises gemäß § 29 b – StVO ermöglicht.

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