Bei Ausbildung behinderter Jugendlicher ist parteipolitische Polemik hintanzustellen
Die Vorwürfe des Gewerkschaftsbundes, von Regierungsseite werde integrative Berufsausbildung boykottiert, wies heute, Donnerstag, der Bildungssprecher der ÖVP, Abg.z.NR Werner Amon, klar zurück.
„Als Leiter des Referats für Berufsbildung im ÖGB sollte Alexander Prischl eigentlich wissen, dass es künftig sogar zwei verschiedene Modelle der Berufsausbildung für Jugendliche mit geistigen bzw. körperlichen Behinderungen geben wird“, sagte Amon. Der Bildungssprecher forderte den ÖGB auf, sich besser zu informieren, bevor das neue Berufsausbildungsgesetz des Arbeitsministeriums undifferenziert und falsch kritisiert werde und man damit die Betroffenen „unnötigerweise verunsichert“.
„Es ist nicht nachvollziehbar, wenn der ÖGB, der jahrelang eine schulische und betriebliche Ausbildung auch für behinderte Jugendliche verlangt hat, nun gegen einen Gesetzesentwurf polemisiert, der genau diese Forderung aufgegriffen hat“, stellte Amon fest. Einzig mögliche Erklärung sei, dass die sozialdemokratischen Mitarbeiter des ÖGB wieder einmal parteipolitisch agierten anstatt die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Gerade in Bezug auf die Ausbildung behinderter Jugendlicher sei parteipolitische Polemik allerdings hintanzustellen.
Die erste Maßnahme des Berufsausbildungsgesetzes sieht vor, dass für Jugendliche mit leichten Handicaps, denen das Lernen schwerer fällt, künftig die Lehrzeit um ein Jahr verlängert werden könne. Da sie einen Lehrvertrag hätten, müssen diese Jugendlichen selbstverständlich auch die Berufsschule besuchen.
Für Jugendliche mit schwereren geistigen und körperlichen Behinderungen hingegen wurde die Möglichkeit der Teillehre geschaffen, bei der solche Fertigkeiten vermittelt werden, die den Fähigkeiten des Jugendlichen entsprechen. „Auch für diese Jugendlichen ist eine entsprechende schulische Bildung wichtig, und deshalb wurde im neuen Gesetz für diese Jugendlichen gleichfalls die Möglichkeit auf Schulbildung geschaffen“, so Amon. Die entsprechende Gesetzesformulierung besagt, dass für Personen, die im Rahmen einer Teilqualifikation ausgebildet werden „das Recht zum Besuch der Berufsschule insofern besteht, als dies in den Ausbildungszielen (…) festgelegt wurde“.
„Damit ist sichergestellt, dass die pädagogischen Maßnahmen individuell auf jene Fertigkeiten abgestimmt werden, die der Jugendliche für seine Teilqualifikation benötigt und die seinen persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechen“, erklärte der ÖVP-Bildungssprecher. Es sei sehr erfreulich, dass alle beteiligten Ressorts diese Berufsausbildungsinitiative anlässlich des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen unterstützt hätten und das AMS entsprechende Mittel für die Betreuung der Jugendlichen bereitstellen wolle.
„Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise viele Betriebe den betroffenen Jugendlichen eine Teillehre ermöglichen“, schloss Amon.