Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt zu

2001 wandten sich 9032 Bürger an die drei Volksanwälte

Die Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt zu. Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 9032 BürgerInnen an die drei VolksanwältInnen, die Zahl der eingeleiteten Prüfungsverfahren stieg gegenüber dem Jahr 2000 um 14 % auf 4.431. Für das Jahr 2002 wird aufgrund von Hochrechnungen des Arbeitsanfalles im ersten Quartal überhaupt mit einer Verdoppelung der Beschwerdefälle gerechnet. Das geht aus dem jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat hervor. (III-152 d.B.) …

Legistische Anregungen
Wie die früheren Berichte enthält auch der nunmehr 25. Bericht der Volksanwaltschaft eine Reihe von legistischen Anregungen, die sich aus der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ergeben. So urgieren die VolksanwältInnen u.a. … die Schaffung eines Heimvertragsgesetzes, … eine Zutrittsberechtigung mit Blindenführhund …

Zuletzt ist es beispielsweise gelungen, Härten im Kriegsopferversorgungsgesetz und finanzielle Benachteiligungen blinder Personen bei Vertragsabschlüssen zu beseitigen und bei der pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen eine Teillösung zu erreichen.

Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft
Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt aber nicht nur konkrete Missstände in der Verwaltung und Lösungsmöglichkeiten auf, sondern enthält auch Vorschläge der VolksanwältInnen zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft selbst. So sprechen sich die drei VolksanwältInnen dafür aus, ihre Prüfungsbefugnis auf ausgegliederte Rechtsträger auszudehnen und damit eine Gleichstellung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft mit jener des Rechnungshofs herbeizuführen. Zudem drängen sie auf eine Ermächtigung, die es ihnen erlauben würde, sowohl Bundes- als auch Landesgesetze wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten, wobei ihrem Wunsch gemäß solche Anträge auch zu nicht mehr in Geltung stehenden Gesetzen und Verordnungen eingebracht werden können sollen.

Eine Hemmung von Verjährungsfristen würde es, so die VolksanwältInnen, BeschwerdeführerInnen ermöglichen, das Ergebnis des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft abzuwarten, ohne dass damit ein Verlust des Rechtsanspruchs wegen Verjährung eintritt. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, gesetzlich eine Frist von fünf Wochen zur Abgabe von Stellungnahmen bzw. zur Übermittlung von Akten durch die geprüften Stellen zu verankern.

Was die Zusammenarbeit mit dem Nationalrat betrifft, regt die Volksanwaltschaft an, ihre Berichte im Petitionsausschuss und in den Fachausschüssen zu beraten sowie Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Sonderberichte der Volksanwaltschaft einer parlamentarischen Behandlung zugeführt werden können. Nicht mehr unter den Vorschlägen findet sich hingegen die langjährige alte Forderung der Volksanwaltschaft, selbst Gesetze initiieren zu können.

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