Armutskonferenz weist auf „vergessenen Probleme in der Mindestsicherung“ hin

Reformbedarf: Mehr Prävention, Reform bei Behinderung, Unterhalt neu, Sonderbedarfe fehlen, besserer Vollzug, Hilfe bei Krankheit, leistbares Wohnen

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Es gibt eine Reihe von Problemen in der Mindestsicherung, die sich nicht nach den Kampagnen der Parteibüros richten: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. „Wir möchten zum Thema machen, was bisher kaum Thema war“, so die Armutskonferenz.

„Wir fragen die Betroffenen und die Praktiker, was hilft“. Die Armutskonferenz richtet heute diese „vergessenen“ Reformvorschläge an die Verhandler in Ministerium und Länder.

Reform bei Menschen mit erheblicher Behinderung

Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum 
für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen. Auf deren besondere Bedürfnisse – wie z.B. ein gegenüber anderen Personen erhöhter Regelbedarf – hat die Mindestsicherung derzeit keine Antwort.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben höhere Lebenshaltungskosten, erhalten aber im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in der Regel keine zusätzlichen Hilfestellungen. Für die benötigte Unterstützung bei der Besorgung von Einkäufen, der Reinigung der Wohnung, der persönlichen Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung etc. werden Soziale Dienste benötigt, ebenso für die persönliche Begleitung und Unterstützung.

Darüberhinausgehende Hilfeleistungen können nicht zugekauft werden: beispielsweise für kleine Reparaturarbeiten im Haushalt, laufende Instandsetzungen in der Wohnung – Alltagserledigungen, für die ein Mensch mit Beeinträchtigungen vielfach externe Unterstützung benötigt. 

Mehr dazu auf der Homepage der Armutskonferenz.

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