Auch wir haben Recht auf Selbstbestimmung

Behinderte Frauen, die auf Assistenz angewiesen sind, haben das gleiche Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit wie alle anderen Menschen auch.

Frau mit Schienen
BIZEPS

Behinderte Frauen, insbesondere wenn sie auf Assistenz in der Körperpflege angewiesen sind, werden häufig Opfer sexuellen Missbrauchs. Oft sind sie abhängig von ihren Peinigern und haben deshalb nicht den Mut, sich gegen den Missbrauch zu wehren.

Daher fordert das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA, ein gesetzlich manifestiertes Recht auf freie Wahl der Pflegeperson. «Es muss behinderten Frauen möglich sein, sich nur von Frauen assistieren zu lassen, wenn sie dies wünschen», meint Isolde Hauschild, Vorstandsfrau von ForseA.

«Keiner nicht behinderten Frau wird es zugemutet, dass sie von irgendwelchen Männern beim Toilettengang begleitet wird. Pflege bis in die Intimsphäre bedeutet immer eine Grenzverletzung. Das ist unvermeidbar. Aber diese Grenzüberschreitungen müssen so gering und wenig verletzend wie möglich gehalten werden».

Der Einsatz von «billigen» Zivildienstleistenden oder anderen männlichen Pflegepersonen gegen den Willen behinderter Frauen lehnt ForseA strikt ab. «Es kann nicht sein, dass die Würde behinderter Frauen ununterbrochen verletzt wird, nur weil Kostenträgern der Einsatz hauptamtlich beschäftigter Frauen zu teuer ist. Grundrechte dürfen nicht monetären Argumenten geopfert werden», meint ForseA-Vorsitzende Elke Bartz.

«Wer das billigt, die Alltagspraxis kennt und nicht sexuellem Missbrauch jeglicher Form mit allen Mitteln vorbeugt oder beseitigen hilft, macht sich mitschuldig». Behinderte Frauen seien nicht Menschen dritter Klasse, sondern haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch, ergänzt Bartz.

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