Parlament

Barrierefreiheit nicht zum Nulltarif

Österreichs Abgeordnete machen gerade die Erfahrung, dass sie im eigenen Hause auch umsetzen sollen, was sie im Nationalrat beschlossen haben. Kommentar von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl.

Die Berliner haben beim barrierefreien Umbau von Parlamentsgebäuden gelernt, dass rechtzeitig eingeholter Ratschlag selbst betroffener Experten Kosten sparen kann.

In Wien wurde schon der Einwand zu hoher Kosten erhoben, nachdem Grünen-Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr und ihre sozialdemokratische Kollegin Christine Lapp bei der anstehenden Renovierung des Plenarsaals Barrierefreiheit anmahnten. „Es gibt seit 1.1.2006 das Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auch im baulichen Bereich verbietet“, so Haidlmayr.

Bei der Neugestaltung des Reichstags in Berlin, wo heute der Deutsche Bundestag arbeitet, musste nachgebessert werden, weil behinderte Menschen bemängelten, dass bekannte Normen des barrierefreien Bauens nicht konsequent umgesetzt wurden. Nun besitzt die Bundesrepublik in der Hauptstadt einen Parlamentssitz, dessen barrierefreie Gestaltung Besucher aus nah und fern rühmen. Die von Sir Norman Foster entworfene und von Wiener Unternehmen errichtete gläserne Kuppel ist zu einer architektonischen Sehenswürdigkeiten der Stadt geworden.

Auch das Abgeordnetenhaus von Berlin, wo am 1. und 2. März eine internationale Konferenz für ein soziales Europa stattfindet, ist in einem weitgehend barrierefreien historischen Gebäude untergebracht. 1993 zog das Parlament des Landes Berlin vom Rathaus Schöneberg in die Stadtmitte, wo nach aufwendiger Renovierung der Preußische Landtag (1899 bis 1934) Domizil des Abgeordnetenhauses ist. Der Umbau war nicht gerade billig. Doch Barrierefreiheit gehört nun mal zum modernen Bauen. Und das gibt es nicht zum Nulltarif.

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  • In den kommenden Jahren ist an der HS Mariapfarr (Hauptschule mit Integrationsklassen)ein Schulsanierung geplant, für die die Planungen eingeleitet sind und in den Nöchsten Monaten abgeschlossen werden. Im Rahmen der Raumbedarfserhebung habe ich daruaf hingewiesen, dass nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mneschen mit Behinderung (Bundes-Behindertegleichstellungsgesetz – BGStG) der Einbau eines Liftes zur Schaffung der Barrierefreiheit(er könnte gut positioniert werden) erforderlich sei. Ich ersuche Sie um Informationen (erforderliche Maßnahmen) über die erforderlichen Schritte zur Förderung diese Projektes.
    Mit freundlichen Grüßen!
    Josef Pichler, Schulleiter