Justizausschuss behandelt neben modernen Familienrecht auch Reformen zur Fußfesselvergabe, zur Grundbucheintragungsgebühr, des Versicherungs- sowie des Kartell- und Wettbewerbsrechts.
Neben dem Familienrechtspaket waren auch weitere Gesetzesinitiativen von Justizministerin Beatrix Karl, Thema des heutigen Justizausschusses des Nationalrates.
So standen Beschlüsse zur Fußfesselvergabe, zur Grundbucheintragungsgebühr, zum Versicherungs- sowie zum Kartell- und Wettbewerbsrecht auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die Neuregelungen sollen 2013 in Kraft treten.
Keine Diskriminierung in Versicherungsfragen
Ein weiterer Beschluss des heutigen Justizausschuss beseitigt künftig Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in Versicherungsfragen.
„Ich freue mich sehr, dass es uns mit der neuen Versicherungsnovelle gelungen ist, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen“, so die Justizministerin anlässlich des Justizausschusses.
Die Novellierung verhindert, dass private Versicherungsanbieter Personen aufgrund ihrer Behinderung als Versicherungsnehmer ablehnen, den Versicherungsschutz kündigen oder erhöhte Prämien verlangen können. Prämien dürfen nur mehr dann erhöht werden, wenn der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen mit Behinderung bestimmend für die Risikokalkulation ist.
Der Gesetzesentwurf der Justizministerin beseitigt zudem auch Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern und verbietet Versicherungen, unterschiedlichen Prämien von Männer und Frauen zu verlangen.