Behinderten soll Lehramtszeugnis ermöglicht werden

Unter einem gelangten hierauf zur Verhandlung: GRÜNER-Antrag 67/A(E) betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte.

Parlament
BIZEPS

Abgeordneter Amon (ÖVP) erläuterte die wesentlichen Punkte der Materien und trat insbesondere für die Öffnung des Lehrberufes für Menschen mit Behinderungen ein.

Abgeordnete Rossmann (FPÖ) begrüßte die Öffnung des Lehrberufs für Behinderte als historischen Schritt der Chancengleichheit.

Im zweiten Teil seines Debattenbeitrages widmete sich Abgeordneter Brosz (GRÜNE) dem 4-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Lehramtszeugnis für behinderte Menschen. Er zeigte sich erfreut darüber, dass es nach so langer Zeit nun einen gemeinsamen Antrag gibt, meinte aber gleichzeitig, dass man den behinderten LehrerInnen auch entsprechende Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen müsse.

Abgeordnete Franz (ÖVP) schloss sich dem an und ergänzte aus ihrer Sicht, dass das Unterrichtspraktikumsgesetz nun mehr Chancengleichheit für Frauen bringe. Weiter begrüßte sie den Vier-Parteien-Antrag betreffend ein Lehramtszeugnis für Menschen mit Behinderung.

Abgeordnete Haidlmayr (GRÜNE) konzentrierte sich auf den Antrag betreffend Lehramtszeugnis für Menschen mit Behinderung. Dies sei ein kleiner Schritt und ein kleines Zeichen, dass sich etwas bewege, sagte sie. Es werde noch Jahre dauern, bis behinderte Menschen unterrichten können, denn schließlich werde heute noch kein Gesetz angenommen. Für die Zukunft ersuchte sie die Bundesministerin, entsprechende Rahmenbedingungen und Assistenzleistungen für behinderte LehrerInnen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch die noch bestehenden Berufsverbotsgesetze, etwa den Ausschluss Blinder vom Richteramt. Sie, Haidlmayr, habe das Gefühl, dass die Leistungsfähigkeit Behinderter unterschätzt werde. Behinderte hätten ein Anrecht auf Chancengleichheit. Sie urgierte deshalb abermals ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Abgeordneter Dr. Huainigg (ÖVP) dankte Bundesministerin Gehrer für ihre Bereitschaft, im Rahmen der Reform der Pädagogischen Akademie Behinderten ein Lehramtszeugnis zu ermöglichen. Notwendig seien aber auch bei der Umsetzung entsprechende Rahmenbedingungen, wie z.B. Teamunterricht, Laptop für Blinde und Tafeln, die man für Rollstuhlfahrer weiter herunterziehen könne. In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag aller vier Parteien betreffend unterstützende Maßnahmen für behinderte LehramtsstudentInnen ein.

Der (negative) Ausschussbericht des G-Antrages betreffend Lehramtszeugnis für behinderte Menschen wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung fand jedoch die Unterstützung aller Fraktionen. Der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend unterstützende Maßnahmen für Lehramtsstudenten mit Behinderung wurde einstimmig angenommen.

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