Behindertengesetz: Alle Kinder sind gleich? Nicht in der Steiermark!

Grünen-Abg. Sandra Krautwaschl startet Landtagsinitiative: „Schlechterstellung von in der Steiermark rechtmäßig lebenden Kindern ist nicht verantwortbar - auf Kosten von Kindern, die aufgrund besonderer Bedürfnissen eine besonders verletzbare Gruppe darstellen, darf nicht gespart werden!“

Sandra Krautwaschl
GRÜNE

Die UN-Kinderrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Österreich verpflichtet hat und an die auch das Land Steiermark gebunden ist, hält unmissverständlich die „besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung“ fest: „Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten. Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern – zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.“

Also alle Kinder sind gleich – doch leider nicht in der Steiermark. Denn bei uns sind nach Österreich geflohene Kinder mit Behinderung, die einen subsidiären Schutz erhalten haben, als Anspruchsberechtigte nach dem Behindertengesetz in der Novelle zum Behindertengesetz, LGBl. Nr. 94/2014 ausgeschlossen, wie die Grüne Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl aufgrund mehrerer diesbezüglicher aktueller Fälle kritisiert und eine Landtagsinitiative gestartet hat, um diese Ungerechtigkeit zu ändern.

Ihr Antrag wird am 8. März 2016 erstmals im Ausschuss behandelt werden: „Eine derartige Schlechterstellung von in der Steiermark rechtmäßig lebenden Kindern ist nicht verantwortbar. Auf Kosten von Kindern, die aufgrund besonderer Bedürfnissen eine besonders verletzbare Gruppe darstellen, darf nicht gespart werden“, so Krautwaschl.

Die Gruppe der Betroffenen ist zudem überschaubar, nach Schätzungen dürfte es sich um 20 Kinder handeln. Vor der Novelle des Behindertengesetzes galt die Anspruchsberechtigung übrigens für Kinder ohne dauerhafte Aufenthaltsbewilligung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres – das ist zwar sachlich auch nicht nachvollziehbar, aber immerhin konnten Kinder bis 12 adäquat unterstützt und Familien entsprechend entlastet werden.

Wozu diese gesetzliche Ungerechtigkeit führt, zeigen zwei aktuelle Fälle (die in Krautwaschls Antrag detaillierter geschildert werden): Ein sechsjähriges Mädchen hat beispielsweise aufgrund des fehlenden Sozialamtsbescheids für die Schulbusbeförderung ihren zugesicherten Schulplatz verloren. Und einem elfjährigen Mädchen aus Tschetschenien mit schwerer Mehrfachbehinderung wurden aufgrund dieser Novelle alle Therapien gestrichen. Ihre Mutter, die vollkommen alleine in Österreich ist, hat keinen Anspruch auf Familienentlastung mehr.

Übrigens: Bereits letzte Woche forderte der Grazer Gemeinderat nach einem Dringlichen Antrag der Grünen Gemeinderätin Bedrana Ribo das Land auf, das Behindertengesetz entsprechend zu ändern – nur die FPÖ stimmte dagegen. Krautwaschl hofft nun, dass auch die anderen Parteien im Landtag die dringende Sinnhaftigkeit der Initiative erkennen und ihren Antrag entsprechend unterstützen werden.

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