Behindertenrechtskonvention: Aktionsplan der deutschen Bundesregierung

Eckpunkte eines Aktionsplanes, mit dem die Bundesregierung die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen will, sollen noch in diesem Jahr vorliegen.

Hubert Hüppe
bifos

Das kündigte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, am 26. März 2010 in Berlin an. Nachdem die Konvention seit genau einem Jahr für Deutschland verbindlich ist, versprach Hüppe, dass Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung des Aktionsplanes nicht nur am Rande beteiligt werden, „sondern entscheidend mitwirken“.

Ein erstes Gespräch fand in der Vorwoche statt. Ende April 2010 ist ein Gespräch mit Wohlfahrtsverbänden, Sozialpartnern und weiteren Akteuren geplant. Fachtagungen zur gemeinsamen Entwicklung des Aktionsplans werden folgen. Möglichst zum Jahresende sollen der Diskussionsprozess abgeschlossen sein und konkrete Eckpunkte vorliegen.

Der Beauftragte sieht bei der Umsetzung der Konvention alle Beteiligten in der Pflicht: „Der Umsetzungsprozess kann nur gelingen, wenn alle mitmachen, ob Betroffene, Kostenträger, soziale Dienstleister, Kirchen, Bund, Länder und Kommunen oder Sozialpartner“. Im Umsetzungsprozess soll der Beauftragte der Bundesregierung die in der Konvention vorgesehene Koordinierung mit der Zivilgesellschaft übernehmen.

„Ich werde in dieser Funktion versuchen, gemeinsam mit diesen Akteuren die Arbeit am Aktionsplan voranzubringen“, so Hüppe.

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