Behindertensprecher Karl hinterfrägt die neuen Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien

Generelle Verpflichtung für Begleitperson in U-Bahnen fällt

Franz Karl
BIZEPS

Problematisch sieht der Behindertensprecher der Wiener ÖVP,LAbg.a.D. Mag. Franz Karl die neuen Beförderungsrichtlinien der Wiener Linien. Das Verkehrsministerium hat am 15.Oktober 2002 einen Bescheid zur Änderung der Beförderungsbestimmungen der Wiener Linien erlassen. Aufgrund der dortigen baulichen Gegebenheiten wird fortan nur mehr bei der U 6 eine verpflichtende Begleitperson für behinderte Menschen vorgeschrieben.

Der Bescheid enthält aber eine Bestimmung, die die Benutzung der restlichen U-Bahnlinien davon abhängig macht, daß der „Rollstuhlfahrer körperlich und geistig dazu in der Lage ist und der Rollstuhl über eine Feststellungseinrichtung verfügt“.

„Nichts gegen eine Feststellungseinrichtung, aber muß nun jeder behinderte Mensch vor dem Fahren in der U-Bahn eine Eignungsprüfung ablegen? Und wer wird diese Eignungsprüfung abnehmen? Beamte des Verkehrsministeriums, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind?“ hinterfrägt Behindertensprecher Franz Karl wenig amüsiert diesen Passus.

Ausdrücklich begrüßte Karl die Tatsache, daß die Maulkorbpflicht für Blinden- und Partnerhunde nun endlich rechtswirksam gefallen ist.

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