Ab der Übergangsfrist von 10 Jahren ist auch der Einwand einer Unzumutbarkeit nicht mehr nachvollziehbar, sodass ab dem Jahr 2016 das BGStG voll zur Anwendung kommen muss.

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation begrüßt die Intentionen der Bundesregierung, Beratungsstellen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, auch dazu zu verpflichten, ihre Angebote barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen – laut WHO immerhin 15% der Bevölkerung – zugute, sondern ist auch für Menschen mit temporären Einschränkungen, wie z.B. einem Gipsbein, oder für Personen mit einem Kinderwagen sowie für ältere Menschen von großem Vorteil.
Seit Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) ist für alle Anbieter privater oder öffentlicher Natur bekannt, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes alle Angebote sowohl in barrierefreien Räumen als auch in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ab der Übergangsfrist von 10 Jahren ist auch der Einwand einer Unzumutbarkeit nicht mehr nachvollziehbar, sodass ab dem Jahr 2016 das BGStG voll zur Anwendung kommen muss.
Ungefähr ein Drittel der Beratungsstellen war trotz angemessener Fristsetzung noch nicht in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Offensichtlich sind damit auch essenzielle finanzielle Probleme verbunden.
Die ÖAR plädiert daher für die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien, des Bundessozialamtes sowie von Behindertenorganisationen, damit eine gesetzeskonforme Lösung erzielt werden kann.
Kollektivvertragsunfähiger,
05.04.2012, 10:57
Bin dafür, dass sich die ÖAR ehrlicherweise in „TROJANER-BOARD“ umbenennt.
AVIR,
04.04.2012, 14:47
Wieiviel andere „Trojaner“ sind noch in der ÖAR versteckt?
Draufzahler,
04.04.2012, 13:17
AUVA KEINE „normale“ VA:
Richtig, va wenn es um die üppigen Zusatzpensionen ua „fringe benefits“ der AUVA- Angestellten geht, alles finanziert durch Zwangsabgaben der „Versicherten“.
Zumal die AUVA die Eintreiberei den SVAs überlässt: wozu braucht die AUVA ihren Überdimensionierten Rechnerpool dann als zum fintenreichen „Austricksen“ seiner „Versicherten“?
Lieber EAV als AUVA!
Exklusionsgegner,
04.04.2012, 12:42
@Aufasser: Unfallversicherungsschutz in „geschützen Werkstätten“ ist sicherlich mehr als wünschenswert. Leider bin ich in dieser Thematik nicht wirklich sattelfest – Nur soviel: Im Gremium für Verbandklagen (die ÖAR kann nur eine Verbandklage durchführen, wenn dieses Gremium zustimmt – es wurde meines Wissens von der ÖAR noch nie eine Verbandsklage durchgeführt), sitzen politisch orientierte Personen, wobei es sicherlich nicht immer um´s Wohl der Betroffenen geht, sondern um die „Kohle“ und vor allem, wer bezahlt es? Im Fall Unfallversicherungsschutz müsste dies der Staat, bzw. die Betreiber der geschützten Werkstätten sein, die auch von staatlichen Stellen (Bund, Land, Gemeinden, Spendengelder etc,) finanziert werden – Alles klar? Soweit ich weiß ist die AUVA KEINE “ normale“ Versicherungsanstalt.
Aufpasser,
04.04.2012, 12:03
Tatsache ist, dass die Mitgliedschaft der AUVA im ÖAR als „Kriegslist“ an“gelegt“ ist (nicht zu verwechseln mit den 92 veruntreuten Mio €)
um „“ausartenden““ Unfallversicherungsschutz für Menschen in „geschützen Werkstätten“ durch Veto im ÖAR (bei beabsichtigten Verbandsklage) im Keim ersticken zu können.
Exklusionsgegner,
04.04.2012, 08:38
@Link s: Waldheim war UN-Generalsekretär – man hat das von seiner Vergangenheit gewusst – und diese Kampagne von der österr. und Internationalen SP hat dann Waldheim zum ersten VP Bundespräsidenten der Republik werden lassen. Die nationale österr. „mir san mir“ Mentalität wurde so Wahlkampfjoker der ÖVP. Die SP-Kampagne war also ein „Selbstschuss ins Knie“ und hat Österreich international sehr geschadet. Jedoch hat Ihr Eintrag mit dem Artikel der ÖAR nichts zu tun und sie haben sich weiter ins „Out“ gestellt – Disqualifikation!
@Exklusionsgegner,
04.04.2012, 06:41
Sie haben recht s! Waldheim war nämlich nie bei der NSDAP, nur sein Pferd.
Exklusionsgegner,
03.04.2012, 20:32
Auch der Blindenverband und KOBV sind Mitglieder der ÖAR – Die ÖAR ist der Dachverband – Die AUVA, der KOBV aber auch der Blindenverband sind trotzdem autonom – man kann ja dazu stehen wie man will jedoch sind die Einträge diesbezüglich vom 3 April 2012 unqualifiziert.
Anonymous,
03.04.2012, 15:47
Da Unfall und Berufskrankheit in Österleich „System“ haben, sind ihre „Kriegsgewinnler“ als systemdelinquente Profiteure zu überführen!
@Exklusionsgegner,
03.04.2012, 15:20
http://www.oear.or.at/oear-info/Verein/mitglieder-und-partner/mitglieder-und-partner-adressen
AUVA als Teil des ÖAR auch verantwortlich für „Berufskrankheiten“ … deren Elemente sie sich regelmässig zurechtbiegt … bsw homo austriacus und ASBEST!
Exklusionsgegner,
03.04.2012, 14:37
Liebe Aufpasser – disqualifiziert: : Die AUVA (Allgemeine Unfallverssicherungsanstalt) – sie ist zuständig für Arbeitsunfälle – hat mit der ÖAR (Österr. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) aber überhaupt nichts zu tun!
Aufpasser,
03.04.2012, 14:02
Zumal sich ja die AUVA (Teil der ÖAR) regelmässig an unseren „Stürzen“ gesundstösst, sollte ihr die Absicherung (=Umbau) der „offentlichen“ Unfallstellen in Rechnung gestellt werden !
Herwig KÜNG,
03.04.2012, 12:28
finde ich richtig genial. die bundesregierung fordert barrierefreie beratungsstellen und kürzt gleichzeit an allen ecken und enden die mittel die die betreiber für solche beratungsstellen brauchen.
jetzt müsste diese regierung nur noch eine lizenz zum gelddrucken vergeben.