Bericht über Grenzen und Potenzial des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung

Mittelbare Diskriminierung ist ein relativ neues juristisches Konzept - und es wird selten angewendet. Eine Publikation der EU soll das ändern.

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Das Europäische Netzwerk unabhängiger juristischer ExpertInnen ist ein beratendes Organ der Europäischen Kommission und meldet dieser zurück, wie die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU ins nationale Recht umgesetzt werden.

Aus den regelmäßigen Berichten der ExpertInnen hat die Schweizer Genderrechts-Spezialistin Christa Tobler einen thematischen Bericht mit dem Titel „Limits and potential of the concept of Indirect Discrimination“ erstellt, der vorerst nur auf Englisch vorliegt (eine deutsche Version soll folgen).

Er listet nicht nur auf, in welchen internationalen Abkommen dieses Konzept verwendet wird, sondern beschreibt detailliert die Definition und Abgrenzung mittelbarer Diskriminierung im Gemeinschaftsrecht. Abgeschlossen wird die Studie durch die Diskussion spannender nationaler Fälle – ein österreichischer fehlt aber.

Besonders wertvoll ist der Anhang. Er enthält

  • eine Auflistung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung,
  • ein Fallprüfungsschema,
  • einen Überblick über den Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsrechts sowie
  • eine Gegenüberstellung der verschiedenen Diskriminierungsformen.

Mit anderen Worten: Eine hervorragende Publikation, die für das Verständnis mittelbarer Diskriminierung und die praktische Arbeit sehr hilfreich ist.

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