Berlin barrierefrei – neue Kriterien fürs Signet

Für das Signet „Berlin barrierefrei“ gelten neue Kriterien. Darauf wurde kobinet jetzt mit einer Information aus dem Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht.

Brandenburger Tor Berlin bei Nacht
BIZEPS

Das Signet wirbt für die barrierefreie Stadt – eine „Stadt für alle“. Es soll die erreichte Barrierefreiheit abbilden, wobei in Berlin mit inzwischen weit über 800 vergebenen Signets (Stand Juli 2010) erst ein Bruchteil der barrierefreien öffentlichen Einrichtungen mit der Aktion erreicht worden ist (siehe auch Artikel den kobinet-nachrichten vom 12.7.10).

Als Maßstab für die Vergabe des Signets galten bisher die einschlägigen Baubestimmungen sowie die in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommenen DIN-Vorschriften. Ab 7. Juli werden auch die Empfehlungen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Handbuchs „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ berücksichtigt.

„Die neuen Kriterien entsprechen dem aktuellen Diskussionsstand im Sinne des Design for all in Berlin und berücksichtigen den umfassenden Teilhabeanspruch der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, so die Information. Das Schild „Berlin barrierefrei“ an einer Eingangstür oder Schaufensterscheibe, an einem U-Bahn-Aufzug oder einer City-Toilette sage aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen, klar kommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.

Geschäftsleuten soll das Signet die Möglichkeit bieten, mit der barrierefreien Gestaltung ihrer Räumlichkeiten zu werben und damit neue Kundenkreise zu gewinnen. Das Signet ist seit dem 13. April 2007 in das Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen.

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