Zelle unter dem Mikroskop

Bioethik-Deklaration der UNESCO nicht vorbehaltlos zustimmen

Vor der anstehenden Verabschiedung einer Bioethik-Deklaration der UNESCO hat der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, die Bundesregierung aufgefordert, diesem Dokument nicht vorbehaltlos zuzustimmen.

Voraussichtlich am 10. Oktober 2005 steht die Deklaration auf der UNESCO-Tagesordnung. Der aktuelle UNESCO-Entwurf zu „Bioethik und Menschenrechten“ gestattet in seinem Artikel 7 fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Die Formulierung, dass solche Forschung einen Nutzen für ähnlich betroffene Menschen erwarten lassen soll, kann nach Ansicht Hüppes nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um rein fremdnützige Forschung handelt, die dem Probanden nicht nützt.

Damit greife die UNESCO eine besonders umstrittene Regelung der Bioethik-Konvention des Europarates von 1997 auf, so der christdemokratische Abgeordnete. Die Ablehnung dieser Regelung sei ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bundesrepublik der Bioethik-Konvention des Europarates bis heute nicht beigetreten ist. Fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen durchbricht den Grundsatz, dass medizinische Eingriffe nur zum direkten Nutzen des einwilligungsunfähigen Patienten vorgenommen werden dürfen.

„Auch wenn es sich bei dem UNESCO-Papier nur um eine rechtlich nicht bindende Erklärung handelt, schafft sie dennoch eine Ausgangsbasis für die zukünftige Diskussion und für nationale und internationale Regelungen“, erklärte Hüppe. Weil die UNESCO-Deklaration in der kommenden Woche voraussichtlich nicht durch namentliche Abstimmung, sondern durch Akklamation angenommen werden soll, forderte er die Bundesregierung auf, die deutsche Position in einer förmlichen Erklärung niederzulegen und sich darin unmissverständlich von fremdnütziger Forschung an Einwilligungsunfähigen zu distanzieren.

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