Biomedizin-Konvention: Beratungen der Bioethik-Kommission abgeschlossen

Einstimmige Empfehlung für Unterzeichnung unter Auflagen

Bundeskanzleramt
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Die österreichische Bioethik-Kommission hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig eine Empfehlung für die Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention durch Österreich unter bestimmten Auflagen beschlossen.

Erklärtes Ziel der Konvention sei es, Mindeststandards zum Schutz des Individuums gegenüber neueren Entwicklungen in der Biologie und Medizin und möglichen missbräuchlichen Anwendungen zu schaffen, so der Kommissionsvorsitzende Johannes Huber. Daher sei man sich in der Kommission einig, dass Österreich die Konvention unterzeichnen solle, allerdings nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. So müsse es neben dem Beitritt zur Konvention in Österreich begleitende rechtliche und politische Maßnahmen geben, die zu einer Fortentwicklung des bestehenden Schutzes beitragen.

Die Biomedizinkonvention des Europarats steht seit 4. April 1997 im spanischen Oviedo zur Unterzeichnung offen und ist am 1. 12. 1999 völkerrechtlich in Kraft getreten. Die Konvention wurde inzwischen von der überwiegenden Mehrheit der Europaratsstaaten unterzeichnet (derzeit 30 von 43 Mitgliedsstaaten), von einigen auch bereits verbindlich ratifiziert (derzeit 11).

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