Bitte unterstützen: BESCHWERDE bei der Medienbehörde KommAustria

Petition des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich und des Österreichischen Gehörlosenbunds

Beschwerde an die Medienbehörde KommAustria: Private TV-Fernsehanstalten
ÖGLB

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sowie der Österreichische Gehörlosenbund erheben eine Beschwerde an die Medienbehörde KommAustria. Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie das Anliegen der Verbände, einen barrierefreien Zugang zu audiovisuellen Medien auch bei privaten Fernsehveranstalter und Rundfunkprogramme zu gewährleisten.

Seitens des Österreichischen Gehörlosenbundes und des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich wird das Vorliegen des Tatbestands einer Diskriminierung in folgender Hinsicht angenommen.

Anliegen

Folgende Forderungen an die Medien- bzw. Regulierungsbehörde KommAustria werden vom Österreichischen Gehörlosenbund und vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich um Bearbeitung ersucht:

  1. Wir fordern Schluss mit den Barrieren beim Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten!
  2. Programme von privaten Fernsehveranstaltern müssen ohne unangemessene Verzögerung stetig und schrittweise für hör- und sehbehinderte Personen durch geeignete Maßnahmen (Untertitelung, Gebärdensprache, Audiodeskription) zugänglich gemacht werden.
  3. Die Medienbehörde gibt sich regelmäßig Berichte von privaten TV-Rundfunkveranstaltern über Fortschritte und Aktionspläne.
  4. Die Richtlinien für den Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks (PRRF) sind entsprechend neu anzupassen.

Begründung

  1. Private TV-Rundfunkveranstalter erhalten für ihre Projekte (Sendungen sowie Sendereihen) zusätzlich Privatrundfunkförderung aus österreichischen Bundesmitteln.
  2. Bei der Fördermittelvergabe (gemäß § 24 Abs. 2 Z 14 bzw. § 25 Abs. 1 Z 9 ARR 2004 – Verordnung über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen) ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) nicht ausreichend berücksichtigt worden.
  3. Artikel 7 („Barrierefreiheit“) der EU-Richtlinie 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste ist bis 19. September 2020 umzusetzen (ergibt sich aus Artikel 2 der Richtlinie).

Ihre Unterschrift zählt!

Bitte unterstützen Sie die Beschwerde (i.S.d. § 61 AMD-G Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes) mit Ihrer einmaligen Unterschrift und leiten Sie die Unterschriftenliste an alle Interessierten weiter. Berechtigt zur Unterschrift sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die angegebenen persönlichen Daten werden nur zur Vorlage an die Medienbehörde KommAustria verwendet.

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis spätestens 31.3.2020 an den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich

„Haus des Sehens“
Hietzinger Kai 85/DG
1130 Wien

Im Downloadbereich stehen das Formular als PDF mit zusätzlichen Informationen zur Fördervergabe für private Fernsehveranstalter sowie die Unterstützungserklärung als word-Dokument zum Herunterladen bereit.

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