Bremer Erklärung

Behinderte Menschen in Europa fordern ein Diskriminierungsverbot in den Maastrichtverträgen

Die Menschenrechte Behinderter werden überall verletzt. Behinderte Menschen werden als Bürger zweiter Klasse degradiert, teilweise vom Leben in der Gesellschaft ausgeschlossen, in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt und häufig geringer geachtet.

Die Beduerfnisse behinderter Personen werden bei Planungen und Maßnahmen immer noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei werden immer mehr Kompetenzen von den einzelnen Ländern auf Organe der EU übertragen. Auch neue Verordnungen der EU diskriminieren, benachteiligen und schließen behinderte Menschen aus.

Zum Beispiel wurden

  • in der Teleterminal- Verordnung 91/263 Anforderungen an die Ausstattung definiert, die eine Nutzung durch behinderte Menschen teilweise ausschließen;
  • in der Verordnung über die Anpassung von Führerscheinen 91/439 gehörlose Menschen vom Führerscheinerwerb ausgeschlossen;
  • bei der Standardisierung von Anforderungen für Stadt- und Reisebusse Lifte für RollstuhlfahrerInnen nicht berücksichtigt;
  • bei der Konzeption von Schlafwagen für den europäischen Eisenbahnverkehr ein behindertengerechtes Schlafwagenabteil gestrichen;
  • bei der Harmonisierung sozialrechtlicher Vorschriften der Anspruch auf persönliche Assistenz bei Pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt, so daß AssistenznehmerInnen nicht frei ihren Wohnsitz in Europa wählen können. Zum Beispiel ruhen die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung bei einem Aufenthalt in einem anderen Staat der EU.

Wir, behinderte Menschen aus sechs Nationen, sind vom 25. bis zum 27. August 1995 in Syke bei Bremen zu einer Tagung zusammengekommen, um Erfahrungen der Diskriminierung behinderter Menschen in Europa zu diskutieren und Vorschläge für eine rechtliche Gleichstellung zu erarbeiten.

Um solche Diskriminierungen abzubauen und eine Gleichstellung zu erreichen, haben wir uns intensiv mit den Verträgen über die Europäische Union in der Fassung der Verträge von Maastricht 1992 beschäftigt.

Wir fordern den Europäischen Rat auf, bei seiner Konferenz im April 1996 in Dublin bei einer Weiterentwicklung der Verträge über die EU dort Vorschriften über ein Verbot der Diskriminierung und einen Anspruch auf Gleichstellung zu verankern, die behinderte Menschen einschließen.

Insbesondere fordern wir, daß der Artikel 6 und ein neuer Artikel 6a wie folgt gefaßt werden:

I. Art. 6 TEU (Treaty of the European Union)

(Dieser Artikel soll geändert werden in:)

„Innerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrages und unbeschadet irgendwelcher darin enthaltenen besonderen Bestimmungen ist jede Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Religion oder des soziales Status verboten.

Für den Zweck dieses Vertrages ist Diskriminierung definiert als Beeinträchtigung oder Benachteiligung bei der Entfaltung der Persönlichkeit, bei der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und bei der Selbstbestimmten Lebensführung.

Für den Zweck dieses Vertrages sind Planungen und Maßnahmen an dem Prinzip der gleichen Rechte auszurichten. Zum Ausgleich von Benachteiligungen sind von der EU und ihren Mitgliedsstaaten die erforderlichen finanziellen, personellen und sächlichen Mitteln bereitzustellen.“

Art 6 a TEU

(soll neu aufgenommen werden)

„Bei allen Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages berücksichtigte die Gemeinschaft die Bedürfnisse Behinderter.“

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