Brisante Zahlen zu behinderten Arbeitnehmern in Österreich

Vier Bundesländer als schwarze Schafe

Norbert Hofer
FPÖ

Der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer stellte eine Anfrage an den Sozialminister zur Integration von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben. Darin wollte Hofer vom Sozialminister u. a. wissen, wie viele Menschen mit Behinderungen derzeit arbeitslos sind und in welchem Ausmaß der Bund, die Länder, die Ministerien sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsträger ihrer Behinderteneinstellpflicht nachkommen

Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass im Vergleich zum Vorjahr 13,9 Prozent mehr behinderte Menschen unter Arbeitslosigkeit leiden.

Hofer zeigt sich zwar erfreut darüber, dass Wien, Steiermark, Kärnten, Burgenland und Oberösterreich ihren Pflichten nachkommen, kritisiert aber gleichzeitig Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol. „Diese Bundesländer sind schwarze Schafe. Hier müssten 750 behinderte Arbeitnehmer im Landesdienst aufgenommen werden, um die Mindestkriterien zu erfüllen, die man von jedem privaten Unternehmer verlangt – das ist eine Schande“, so Hofer.

„Unter den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern ist die Einstellungspflicht vorbildlich, hier gibt es nur ein „schwarzes Schaf“, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft“, erklärt Hofer. Der freiheitliche Behindertensprecher findet weiters Lob für die großen Dienstgeber, die ihren Pflichten im Durchschnitt nachkommen. Im Jahr 2008 gab es in Österreich 66 Dienstgeber mit mehr als 3000 Beschäftigten. In Summe wurden dort 670.000 Menschen beschäftigt, darunter waren rund 25.000 behinderte Arbeitnehmer.

Hofer betont in diesem Zusammenhang einmal mehr, wie sinnvoll unser freiheitliches Modell der progressiven Ausgleichstaxe ist, welches zum Ziel hat, die Situation am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und erläutert das Modell:

„Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, soll nach wie vor ein Fixbetrag zu entrichten sein. Dieser Fixbetrag ist durch Verordnung des Sozialministers festzulegen. Dieser Betrag bildet gleichzeitig den Ausgangswert für die weitere Berechnung der Ausgleichstaxe.

Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes gedeckelt.

Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist, errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:

1. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 209,00 Summe: Euro 209,00
2. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 313,50 Summe: Euro 522,50
3. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 418,00 Summe: Euro 940,50
4. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 522,50 Summe: Euro 1.463,00
5. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 627,00 Summe: Euro 2.090,00
6. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 731,50 Summe: Euro 2.821,50
7. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 836,00 Summe: Euro 3.657,50
8. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 940,50 Summe: Euro 4.598,00
9. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 1.045,00 Summe: Euro 5.643,00
10. beg. Beh.: Ausgleichstaxe: Euro 1.045,00 Summe: Euro 6.688,00

Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.

Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090 Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten“, schließt Hofer.

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