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Bundesministerium lenkt bei geplanter Zulassung der Präimplantationsdiagnose (PID) teilweise ein

Die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots der Anwendung der PID zur Selektion "behinderter" Embryonen wurde zugesagt.

Bei dem heutigen Gespräch mit Vertretern des BM für Justiz, der Lebenshilfe Österreich, der Aktion Leben, der Bioethikkommisson und der Ethikkommission für die Bundesregierung gaben die Vertreter des BM für Gesundheit und Frauen ein Einlenken bei der geplanten Zulassung der PID bekannt. Dem Gespräch waren massive Proteste gegen dieses Vorhaben vorangegangen, das in einem Entwurf zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu finden war.

Die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots der Anwendung der PID zur Selektion „behinderter“ Embryonen wurde den Interessenvertretern zugesagt. Eine Zulassung erfolge nun „nur“ in der Anwendung im Rahmen des § 65 (3) GTG, dass heißt im Falle eines Absterbens während der Schwangerschaft bzw. unmittelbar nach der Geburt. Das BM betonte, dass es hier angeblich „nur ca. 10 – 15 Fälle pro Jahr“ gäbe, was von Dr. Huber von der Bioethikkommisson bestätigt wurde. Diesbezügliche eindeutige Statistiken sind der Lebenshilfe Österreich nicht bekannt.

Bei dem Gespräch hat sich somit ergeben, dass es nicht einmal eine eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnose geben soll, aber die oben erwähnten Untersuchungen. Daher wird der bisherige Text zur PID bei der geplanten Änderung des Gentechnik-Gesetzes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes geändert und in der heute besprochenen Form in den Ministerrat am 20. September eingebracht werden. Danach folgt die Beratung im Gesundheitsbauschuss.

Dies ist das Ergebnis des Gesprächs zwischen Interessenvertretungen und Vertretern den beiden zuständigen Ressorts. Das Einlenken ist ein Erfolg der massiven Bemühungen der Lebenshilfe Österreich und anderer Behindertenorganisationen.

Die Lebenshilfe Österreich als Interessensvertretung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung begrüßt das nun begonnene Einlenken und verweist auf ihr Menschenbild und ethisches Grundprinzip: „Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Persönlichkeit und Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben stehen dabei im Vordergrund“

„Die Lebenshilfe Österreich wird den neuen Vorschlag diskutieren und fordert den Gesetzgeber grundsätzlich und dringend auf, tatsächlich ein Zeichen zu setzen, dass der Lebenswert von Menschen mit Behinderung in Österreich nicht zur Disposition stehen darf!“ kommentiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich, das Ergebnis des Gesprächs.

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