Im Geschäftsbericht 2006 des Bundessozialamtes ist ein Anstieg bei der Nachfrage bezüglich Investiver Maßnahmen zu erkennen.
Das Bundessozialamt übernimmt für den nachträglichen Einbau von Liften oder Rampen, die Umgestaltung von Sanitärräumen, das Anbringen von Leitsystemen für sehbehinderte Menschen, die Schaffung von Behindertenparkplätzen etc. 50 Prozent der Kosten.
Im Jahr 2004 wurden 82 Fälle mit 1,1 Millionen Euro Förderungen verzeichnet, 2005 kam es zu einem Anstieg auf 140 Fälle mit einem Fördervolumen von 2,3 Millionen Euro und 2006 wurden 230 Förderungen mit einem Volumen von 3,5 Millionen Euro registriert.
Insgesamt übernimmt das Bundessozialamt einen maximalen Förderungsbetrag von 50.000 Euro. Sofern die Kosten der Investition nicht mehr als 5000 Euro beträgt, werden zwei Drittel der Kosten übernommen – Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt.