Bures verschickt Gender Mainstreaming-Leitfaden für die Legistik

Gesetze sind nicht geschlechtsneutral - Rechtsnormen dürfen keine geschlechtsspezifischen Nachteile verursachen

Doris Bures
Rigaud@Shotview

„Gesetze dürfen keine geschlechtsspezifischen Benachteiligungen fördern oder gar verursachen. Darauf gilt es bereits im Gesetzwerdungsprozess zu achten“, erklärt Frauenministerin Doris Bures. Sie verschickt dieser Tage einen Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik und eine Checkliste zur Gleichstellungsprüfung von Gesetzen und Verordnungen an alle BundesministerInnen, StaatssekretärInnen, Landeshauptleute, die für Gender Mainstreaming zuständigen LandesreferentInnen, Städtebund, Gemeindebund und die Gender Mainstreaming Leitstelle des Magistrat der Stadt Wien. In weiterer Folge werden die Leitfäden an möglichst alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten versandt.

Bures verweist darauf, dass gesetzliche Regelungen nicht geschlechtsneutral seien. Ein und dieselbe Regelung könne ganz unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter haben.

Der nun verschickte Leitfaden soll Personen, die in Bund, Länder und Gemeinden an der Entstehung von Gesetzen mitarbeiten, dabei unterstützen, Gesetze und Verordnungen bereits in ihrer Entstehungsphase „systematisch auf alle gleichstellungsrelevanten Aspekte abzuklopfen“. Bei jedem Gesetz soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden; d.h.: es wird gefragt, ob bzw. in welcher Weise das Regelungsvorhaben auf die Geschlechterverhältnisse abzielt.

Konkret werden bei der Prüfung vier Bereiche, die Repräsentation, die Ressourcen, die Realitäten und die Rechte, untersucht:

  • Repräsentation: Wie sehen die Frauen- und Männeranteile im konkreten Regelungsbereich aus?
  • Ressourcen: Unterscheiden sich die Gestaltungsmöglichkeiten der Geschlechter hinsichtlich Geld, Zeit, Ausbildung, etc.?
  • Realitäten: Wie steht es mit Arbeitsteilung, Privatleben, Wertschätzung?
  • Rechte: Haben Frauen und Männer die gleichen Möglichkeiten und Rechte?

Gender Mainstreaming, also das Einfordern der Gleichstellung der Geschlechter in allen nur erdenklichen Lebensbereichen, sei ein laufender Prozess; der Leitfaden ein Mosaikstein auf dem Weg zur Gleichstellung, so Bures. Die AnwenderInnen des Leitfadens selbst sollen im Zuge der praktischen Arbeit den Leitfaden weiterentwickeln´und gezielt auf verschiedene Betätigungsfelder anwenden. „Dadurch soll diesem Pilotprojekt der Weg für eine routinemäßige Anwendung in der Verwaltung bereitet werden“, so Bures.

Die Frauen- und Beamtenministerin verweist darauf, dass der Gender Mainstreaming Leitfaden für die Legistik auch ein „Instrument der Verwaltungsmodernisierung“ sei. Durch eine Prüfung im Vorhinein könnten eventuelle langwierige Gesetzesprüfungen durch den Verfassungsgerichtshof verhindert werden.

Auf der Website der Frauenministerin können Sie den Leitfaden für Gender Mainstreamin in der Legistik und eine Checkliste herunterladen.

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