Christine Steger ist neue Behindertenanwältin Österreichs

Sozialminister Rauch: „Die Vertretung und Interessen von Menschen mit Behinderungen liegen bei Steger in guten Händen“

Johannes Rauch bei Dekretverleihung an Christine Steger
Sozialministerium / Udo Mittelberger

Die Behindertenanwältin bzw. der Behindertenanwalt vertritt die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Nach dem Ableben von Amtsinhaber Hansjörg Hofer im September 2022 hat Sozialminister Johannes Rauch heute Christine Steger zur neuen Behindertenanwältin für Österreich bestellt. Sie ist Vorsitzende des unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

„Mit Christine Steger wird künftig eine anerkannte Expertin die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich übernehmen, die sich seit beinahe 20 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt“, freut sich Rauch. „Zum ersten Mal wird heute eine Frau diese wichtige Funktion übernehmen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Einsatz und freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Nach dem Ableben von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer im September 2022 wurde die Funktion Ende 2022 öffentlich ausgeschrieben. Unter insgesamt 19 Bewerber:innen wurde Christine Steger ausgewählt und von Sozialminister Johannes Rauch nun bestätigt.

Die 43-jährige Christine Steger ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt.

Seit 2018 ist sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. Die Tätigkeiten umfassen die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie -novellen, das Verfassen von Stellungnahmen und diverse Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit.

Als Behindertenanwältin wird sie insbesondere Personen beraten und unterstützen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.

„Christine Stegers fast 20-jähriger Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeugt von ihrem großen Engagement. Ich freue mich, dass sie ihre Erfahrungen nun als Behindertenanwältin nutzen und Menschen mit Behinderungen direkt unterstützen kann“, so Sozialminister Rauch abschließend.

Siehe: ORF, Sozialministerium, Tiroler Tageszeitung

Johannes Rauch bei Dekretverleihung an Christine Steger
Sozialministerium / Udo Mittelberger
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15 Kommentare

  • Schade, dass man/frau ohne Parteibuch keine Chance hat im Land. Schade, dass auch Grün keinen Deut besser als Rot, Türkis/Schwarz oder Blau ist. Aber wie heisst es? Wenn die Sau am Nursch ist, frisst sie.

  • Für mich ist die Wahl perfekt! Herzliche Gratulation, Christine! Viel Ausdauer und Kraft und jede Menge Erfolge, das wünsche ich dir und unserer Community!

  • lieber joseph,

    die zeiten des juristenmonopols sind seit 30 jahren vorbei. ich hab im wirtschaftsministerium gearbeitet und kann das aus eigener erfahrung bestätigen. im übrigen: wie wär es es mit der verwendung des klarnamens? ist das pseudonym nicht ein bißchen feig?

    mfg

    erwin riess

  • Leider geht aus diesem Artikel nicht hervor, ob Frau Steger Juristin ist, dies wäre eine notwendige Qualifikation, in Anbetracht der Komplexität.
    Berücksichtigt man, dass auch die Universität in Salzburg Barrierefreiheit nicht berücksichtigt, muss hier von einer mageren Bilanz ausgegangen werden.

    • Ich kann Sie in diesem Punkt ganz beunruhigen.
      Eine kurze Recherche hat ergeben, dass Frau Steger keine Juristin ist. Das haben Sie inzwischen bestimmt selbst mehrfach herausgefunden.

  • Herzliche Gratulation und gutes Gelingen! Schöne Grüße Friedrich Maislinger

  • lieber günther, diese mischung aus mißgunst und neid und dummheit, die aus deinen worten trieft, ist ein starkes stück. inhaltlich hast du kein argument gegen freu steger vorzubringen? erbärmlich. ich hätte eins:
    christine steger ist das beste, das uns passieren konnte. ein einziger glücksfall!

    • Hätte schlimmer kommen können, ja. Sie war sicherlich noch die geeignetste unter den Bewerber:Innen. Ein grüner Streif ist ansehnlicher als Rauchwolken am Horizont.

  • Family, Gender & Disability, kurz Expertin in Schwafelkünst:Innen.
    Ich glaube, wir werden Herrn Dr. Hofer sehr vermissen.

  • Sehr Geerthe Damen und Herren! Gut das es Behinderten Anwälte gibt. Um dir der Menschen mit assistensbedarf zu unterstützen meine imail Adresse thomas.henrichsen @gmail.com Thomas henrichsen dorfgemeinschaft Tennental 75392 Deckenpfronn händynummer 01621805486 mit freundlichen Grüßen Thomas henrichsen

  • ES GIBT VIEL ZU TUN, in der Themenlandschaft BEHINDERUNG :-)
    Viel Kraft und feinfühlige Empathie für die neue Behindertenanwältin!

    Behinderte Menschen und deren Angehörige auf der ewigen Warteliste

    Auch wenn jetzt in Gesetzen und in Sonntagsreden rhetorische Weichmacherbegriffe verwendet werden, wie `Menschen mit Beeinträchtigung` anstatt `Behinderte`, `Inklusion` anstatt `Integration`, `Forensisch-therapeutisches Zentrum` anstatt `Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher`, `Chancengleichheitsgesetz` anstatt `Behindertengesetz`, es FEHLT und mangelt an der Umsetzung.
    Die Behinderten und deren Betreuer, die Sozialhilfeträger wie Caritas, Lebenshilfe, pro mente, Diakonie, Volkshilfe, Neue Wege, … erhalten viel Budgetgeld. Aber es ist zu wenig!
    In der Realität warten tausende behinderte Menschen und deren ausgebrannten 7 Tage/24 Stunden- pflegende Angehörige (vorwiegend Frauen, Mütter und Väter, …) auf Befreiung! Auf Unterbringung in Tagesstrukturen und Wohneinrichtungen ihrer teils über 30 jährigen, auch politisch sprachlosen „Kinder“.
    In den neuromedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser müssen behinderte Menschen (teils auch körperlich, geistig u. psychisch beeinträchtigt) aufgenommen und entgegen ihrer Aufgabendefinition `behalten` werden, weil kein Wohn- oder Betreuungsplatz seitens der Sozialabteilungen der Bundesländer zur Verfügung gestellt werden kann. Trotz des lobenswerten humanistischen Engagements und guten Willens aller damit befassten Ärzte, Pfleger, Psychologen, Beamten und Institutionen.
    Die tiefe Misere kann nicht auf Familien-, Krankenhaus-, Abteilungs- und Beamtenebene gelöst werden.
    Regierungen, Landtage in den Bundesländern und Nationalrat und Bundesrat bitte diesen Leserbrief lesen, aufwachen und zuhören und endlich handeln! – Danke!

    Fritz Baumgartner, St. Georgen/Gusen

  • Alles Gute für dieses wichtige Amt. Ich glaube es gibt sehr viel Arbeit und vieles in diesem Bereich zu überarbeiten und zu verbessern.
    Besonders im Bereich der mehrfach
    Behinderung.
    Alles Gute

  • Liebe Christine!
    Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Bestellung zur Behindertenanwältin. Ich wünsche Dir für Dein neues Amt alles Gute, viel Kraft und Freude!

  • Eine gute Entscheidung! Herzliche Gratulation zur neuen Funktion, viel Kraft und Erfolg für die kommenden Herausforderungen wünsche ich dir, liebe Christine.
    Als du vor vielen Jahren ein Interview für das Projekt Role Models mit mir gemacht hast, war ich beeindruckt von deiner Empathie, deiner Neugierde und deinem Bestreben, dein Wissen optimal einzusetzen. Alles Gute!

  • Danke für die aktuellen, erfreulichen Neuigkeiten!