Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Das neue „Behindertengleichstellungspaket“

Hält es, was es verspricht?

Mit 1. Jänner 2006 wird das so genannte Behindertengleichstellungspaket in ganz Österreich in Kraft treten. Aufgrund der neuen Rechtslage, soll es in Zukunft möglich sein, gegen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung im Bereich der Arbeitswelt und im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen anzukämpfen.

Laut Gesetzgeber soll damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

Ob dieses ehrgeizige Ziel in Anbetracht zahlreicher Übergangsbestimmungen und sehr vager Formulierungen erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Welche Lebensbereiche von den Diskriminierungsverboten im Konkreten umfasst sind, welche Handlungsmöglichkeiten bzw. Ansprüche im Falle eines Verbotes bestehen und wie die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen erfolgen wird ist Gegenstand der folgenden Veranstaltungen:

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung – Die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstellungsgesetzes

  • Wien, Jugend am Werk, Landstraßer Hauptstraße 146, 1030 Wien, 27. Sept. 2005
  • Salzburg, Brunauer-Zentrum, Elisabethstraße 45a, 5020 Salzburg, 5. Okt. 2005

Diese Veranstaltungen werden vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte organisiert. Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie im Internet.

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung bis spätestens 21. Sept. (Wien) bzw. 28. Sept. (Salzburg) an das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte: Constanze Pritz, workshop.bim@univie.ac.at, Tel: 01 / 4277 34016, Fax: 01 / 4277 27429.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich