Daten als Grundlage – um welche Population handelt es sich?

Teil 2 - Die UN-Staatenprüfung: Wie setzt Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention um?

Symbolfoto Statistik mit vielen Zahlen
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Am 2. und 3. September 2013 wird Österreichs innerstaatliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von den Vereinten Nationen geprüft.

Die Fragen der Datensammlung bzw. Statistiken über Menschen mit Behinderungen sind auf der Themen-Prüfliste ganz oben.

Der Artikel 31 der UN-BRK steht diesmal im Fokus: Er besagt, dass die Unterzeichnerstaaten geeignete Informationen über Menschen mit Behinderungen sammeln müssen, um umfassende politische Konzepte im Sinne der UN-BRK entwickeln zu können. Damit sind statistische Daten und Forschungsdaten gemeint.

Fehlende Daten erschweren die Verbesserung der Lebenssituation

In Österreich fehlt eine umfassende amtliche Statistik über die Lage von Menschen mit Behinderungen, die als Grundlage für Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK dienen könnte. Mit ausschlaggebend dafür ist das Fehlen einer einheitlichen Definition von Behinderung.

Bisher veröffentlichte Umfragen und Statistiken verwenden jeweils unterschiedliche Begriffe von Behinderung; die Daten sind eine Mischung aus Überschneidungen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen.

So ist es in Österreich weder genau bekannt, wie viele Menschen mit Behinderungen in größeren Einrichtungen untergebracht sind, noch, wie viele Menschen mit Behinderungen Eltern sind oder wie viele AbsolventInnen mit Behinderungen es an österreichischen Hochschulen gibt.

Für den Bereich der Arbeit von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit Lernschwierigkeiten, gibt es einen Mangel an gesicherten und einheitlichen Daten. Somit lassen sich keine empirisch gesicherten Aussagen treffen, inwiefern die derzeitigen Unterstützungssysteme beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt tatsächlich jenen Personen zu Gute kommen, die sie am dringendsten benötigen. Von der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst sind Menschen mit Behinderungen, die als nicht arbeitsfähig gelten und in segregierten Einrichtungen beschäftigt sind.

Zahlen und Statistiken zur Feststellung, inwiefern Menschen mit Behinderungen von Entwicklungsprogrammen profitieren, fehlen.

Der Bericht der Zivilgesellschaft weist aus, dass die allgemeine und barrierefreie Verbreitung von Daten zur Situation von Menschen mit Behinderungen unter Einhaltung des Datenschutzes nicht gegeben ist. Menschen mit Behinderungen werden in Maßnahmen zur Datensammlung weder einbezogen noch damit beauftragt.

Der Bericht der Zivilgesellschaft steht auf der Internetseite der ÖAR zum Download bereit.

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