Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Aus diesem Anlass macht der Arbeitskreis "Chancengleichheit" auf eklatante Missstände in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich aufmerksam.

Pressekonf. Karoliny Niedermayr Reidinger Weymayer 140319
selbstbestimmt Leben Oberösterreich

„Unser Arbeitskreis setzt sich seit mehreren Jahren mit den gesetzlichen Grundlagen und deren Auswirkung rund um die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich auseinander. Wir wollen die schleichenden Verschlechterungen öffentlich machen. Vieles gilt es zu kritisieren, auf drei grobe Ungleichstellungen möchten wir im Besonderen hinweisen“, erklärt Klaudia Karoliny.

  1. Sollten Sie ein behindertes Kind haben, das nicht in der Lage ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, so sind Sie seit 2013 in OÖ verpflichtet, für das „Kind“ lebenslang Unterhalt zu bezahlen. Ihr „Kind“ wird angehalten werden, nötigenfalls Klage gegen Sie als Elternteil zu führen! Der Anspruch beträgt 22% Ihres Einkommens. Sollten Sie € 2.000,– netto verdienen, so haben Sie für das „Kind“ nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich lebenslang € 440,– zu bezahlen.
  2. Würden Sie für Ihre Arbeit bezahlen? Klingt eigenartig, es sollte doch grundsätzlich so sein, dass Arbeit bezahlt wird. Behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, haben insofern sie über ein Vermögen von über € 12.000,– bzw. € 40.000,– (je nach Maßnahme) verfügen, fürs Arbeiten zu bezahlen! Eine Betroffene, die halbtags in der Reinigung der Caritas monatlich € 200,– verdient hat, musste monatlich € 800,– für ihre Arbeitstätigkeit bezahlen. Arbeit kann behinderte Menschen um Haus und Hof bringen! Das von der Politik vielgepriesene Chancengleichheitsgesetz macht dies seit 2008 möglich.
  3. Das Chancengleichheitsgesetz von 2008 hat ein Recht auf eine Leistung verankert. Es gibt ein grundsätzliches Recht auf eine Leistung, zwar auf keine bestimmte, aber doch wenigstens auf ein Unterstützungsangebot. Tatsächlich haben viele Anspruchsberechtigte keinerlei Unterstützung, da Leistungen nur im Rahmen der budgetären Möglichkeiten gewährt werden. Rund 300 Menschen warten z.B. auf Persönliche Assistenz.

Österreich hat sich 2008 verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Gesetze und Verordnungen, die sogar nach der Ratifizierung erlassen worden sind, missachten die Konvention. „Dagegen protestieren wir und nennen die Ungleichstellungen beim Namen“, erklärt Martin Reidinger.

„Die mediale Unterstützung ist für uns sehr wichtig, da wir glauben, dass die Bevölkerung viel zu wenig über die Ungleichstellung und die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen informiert ist. Würden alle Menschen, die im Laufe ihres Lebens in irgendeiner Weise eine ‚Sozialleistung’ in Anspruch nehmen und über kleine Ersparnisse verfügen zur Kasse gebeten, wäre dies gerecht und viele Probleme könnten gelöst werden. Derzeit bezahlen aber nur die kleine Gruppe der behinderten Menschen und ihre Angehörigen“, meint Margarete Niedermayr.

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