Der Countdown läuft bereits, die zehnjährige Übergangsfrist endet in Bälde

Ein Gesetz mit dem sperrigen Namen "Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz" schreibt es vor: Bis Ende nächsten Jahres sind bauliche Barrieren auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beseitigen, die vor 2006 errichtet wurden.

Viel Zeit ist vergangen
BilderBox.com

Ob Geschäftslokal, Gasthaus, Kino oder Arztpraxis – wo auch immer Dienstleistungen oder Waren angeboten werden, müssen sie barrierefrei zugänglich sein.

Andernfalls liegt eine Diskriminierung vor und es eröffnet sich den davon betroffenen die Möglichkeit einer Klage bei Gericht, sofern in einem vorangegangenen Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt keine Einigung erzielt wurde.

Die Forderung von Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt und gleichberechtigt zu leben, trifft auch hierzulande auf wachsendes Einverständnis.

Dieses wird da und dort auch in der Bereitschaft sichtbar, bauliche Hindernisse abzubauen. Von einer flächendeckenden Lösung des Problems kann freilich keine Rede sein.

Wer mit offenen Augen unterwegs ist, muss feststellen – allzu oft schließen Barrieren Menschen mit eingeschränkter Mobilität vom Zugang zu Gebäuden aus oder erschweren ihn in unzumutbarer Weise.

Der Countdown läuft bereits, die zehnjährige Übergangsfrist endet in Bälde. Schon lange davor und ohne gesetzliche Verpflichtung begann man im Kaunertal Barrierefreiheit groß zu schreiben. Was in dieser Region beispielhaft erreicht wurde, muss wohl auch überall sonst zu schaffen sein.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich