Deutsche Bundesregierung hält Bluttest auf Down-Syndrom für zulässig

Die deutsche Bundesregierung hält den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom für zulässig.

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Das geht aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, hervor, die heute der behindertenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag auf seine Anfrage erhielt.

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – auch mit Blick auf Artikel 10 „Recht auf Leben“ der UN-Behindertenrechtskonvention – aus dem am 5. Juli auf der Bundespressekonferenz im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüp­pe vorgestellten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz, nach dem der vor­geburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sein soll (siehe kobinet-Meldung), so die schriftliche Anfrage von Ilja Seifert. Welche Handlungsempfehlungen werden den Ländern gegenüber erwogen?

Die Parlamentarische Staatssekretärin hält die in dem zitierten Rechtsgutachten gezogene Schlussfolgerung, der vorgeburtliche Bluttest „PraenaTest“ sei ein nach dem Gendiagnostikgesetz unzulässiges Diagnosemittel für unzutreffend. Die Durchführung der vorgeburtlichen genetischen Untersuchung sei nicht an bestimmte Untersuchungsmittel gebunden. Folglich könne die Untersuchung sowohl durch Amniozentese als auch durch andere Untersuchungsmittel, wie den Bluttest „PraenaTest“, vorgenommen werden. Handlungsempfehlungen gegenüber den Ländern seien daher auf der Grundlage des Gendiagnostikgesetzes nicht angezeigt.

Seifert, so erfuhr kobinet aus seinem Bundestagsbüro, findet es sehr bedenklich, wenn die Bundesregierung trotz des Gutachtens den Bluttest als zulässiges Diagnosemittel ansieht und demzufolge keinen Handlungsbedarf sieht.

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