Der Bundesrat hat das "Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)" beschlossen.
Der Bundestag hatte bereits am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte verabschiedet.
„Mit ihren Voten bekennen sich Bundesrat und Bundestag in eindrucksvoller Weise zu Deutschlands Nationaler Menschenrechtsinstitution. Sie bekräftigen, dass auch ein entwickelter Rechtsstaat eine unabhängige Institution braucht, die im politischen Prozess auf eine Beachtung der Menschenrechte hinwirkt“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Durch das Gesetz werde der Bundestag zum Garanten der Unabhängigkeit des Instituts, betonte Rudolf: „Das Vertrauen dieser beiden Verfassungsorgane in die Arbeit des Instituts und die breite Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, die das Institut im Gesetzgebungsverfahren erfahren hat, sind uns Ansporn für unsere weitere Arbeit zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland und durch Deutschland.“