Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz umstritten

Die Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in einem Antidiskriminierungsgesetz bleibt in Deutschland weiterhin umstritten.

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Die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will ein „umfassendes“ Antidiskriminierungsgesetz und macht sich hierfür vor der Beratung im Bundestag am 20. Januar stark. Im Zivilrecht dürfe bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden.

Auf Zustimmung aus den Reihen des Koalitionspartners kann Zypries indes nicht hoffen. Für die christlichen Parteien betonte Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen in der Zeitung „Die WELT“ von heute, es werde den von den Grünen wiederum eingebrachten alten Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung mit der Union nicht geben. Vielmehr soll das EU-Recht „eins zu eins“ umgesetzt werden.

Mit dem sozialdemokratischen Europaabgeordnete Martin Schulz hat erstmals ein Mann aus der Parteispitze Kompromissbereitschaft mit der Union angedeutet. In einem Gespräch mit der WELT äußerte Schulz, dass die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union schon sehr weit gingen. Da müsse man nicht draufsatteln. Es gebe „keine Notwendigkeit“, über die EU-Vorgaben aus Brüssel hinauszugehen. Deren verpflichtende Schutzstandards etwa im Arbeitsrecht und im öffentlichen Recht seien ausreichend.

Bündnis 90/Die Grünen hat das vom Bundestag bereits beschlossene und im Bundesrat blockierte Antidiskriminierungsgesetz wieder auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Für die Grünen ist der so genannte horizontale Ansatz eines Antidiskriminierungsgesetzes unverzichtbar. Man könne in das Gesetz nicht hineinschreiben, dass man bestimmte Gruppen diskriminieren dürfe und andere nicht.

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