Mit dieser Forderung wandten sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern in Deutschland an die Länderregierungen und Länderparlamente.
In ihrer gemeinsamen Erklärung kritisieren sie den im Dezember 2019 beschlossenen Medienstaatsvertrag, der nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist.
Besonders bei den privaten Anbietern gibt es einen eklatanten Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf umfassende Information und mediale Teilhabe“, betonte Jürgen Dusel.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärte weiter: „Es geht nicht nur um barrierefreie Nachrichten, sondern auch darum, dass sie selbstverständlich im Büro oder mit Freunden mitreden wollen, wenn es zum Beispiel um die neuesten Serien geht. Wir brauchen deswegen eine ganz klare Verpflichtung privater Anbieter.“
„Öffentliche und private Anbieter müssen stärker in die Pflicht genommen werden, die Barrierefreiheit umzusetzen. Freiwilligkeit alleine wird uns hier nicht mehr weiterhelfen“, meint Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern.
Die Beauftragten fordern deshalb unter anderem eine stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter. Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste sollten unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.
Außerdem müsste eine einzige leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle für Beschwerden zur Barrierefreiheit eingerichtet werden. „Wir schlagen vor, diese Stelle bei der Schlichtungsstelle BGG einzurichten und mit zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten. Auch ein anschließendes Schlichtungsverfahren ist verbindlich zu regeln“, heißt es weiter. Gefordert werden barrierefreie Notfallinformationen in audiovisuellen Medien.