Deutschland: Begriff Rasse aus Grundgesetz entfernen

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, unterstützte heute den Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu beseitigen.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

„Der Gesetzgeber sollte in Artikel 3 den Begriff Rasse durch das Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung ersetzen. Eine entsprechende Initiative wäre ein wichtiges Signal“, sagte Lüders am 13. April 2010 in Berlin.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte zuvor ein Positionspapier „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ vorgestellt. Jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher Rassen abstellt, ist in sich rassistisch.

Das Europäische Parlament hat sich daher gegen den Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen. Einige europäische Länder haben in ihrem nationalen Recht von dem Begriff „Rasse“ bereits Abstand genommen.

„Ein solcher Schritt ist auch in Deutschland überfällig“, meint Lüders. Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ suggeriere, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gebe. „Ich halte es daher für wichtig, dass wir von rassistischer Diskriminierung und nicht von Diskriminierung `aus Gründen der Rasse` sprechen. Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff `Rasse` beibehalten wird.“

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